Beschlussvorschlag:

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 174 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird im Sinne der Beschlussvorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 06.02.2012 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

  1. Der Entwurf der 87. Änderung des Flächennutzungsplanes, der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB in der vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderung beim Landkreis Ammerland zu beantragen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 174, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Bebauungsplan nach Genehmigung der 87. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.

GOAR Kahlen trägt den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage vor.

 

In der anschließenden kurzen Aussprache erkundigt sich RH Apitzsch, wann mit dem Verkauf der Baugrundstücke begonnen werde und ob für die Vergabe besondere Modalitäten existieren.

 

Von der Verwaltung wird erläutert, dass in nächster Zeit mit dem Beginn der Vergabe zu rechnen sei. Die Vergabe werde nach den bereits im letzten Jahr im Verwaltungsausschuss detailliert dargelegten Kriterien erfolgen.

 

RH Erhardt gibt zu bedenken, dass zukünftig noch mehr Gewicht auf Nachverdichtung im Innenbereich gelegt werden sollte. Die Neuausweisung von Baulandflächen müsse im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden die absolute Ausnahme sein, zumal wenn man sich in ökologisch sensiblen Bereichen bewege.

 

Weiterhin erkundigt er sich, ob für die von der Gemeinde erworbenen Flächen nördlich der Lajestraße bereits konkrete Überlegungen hinsichtlich der Ausweisung weiterer Wohnbaufläche bestehen.

 

Von der Bürgermeisterin wird hierzu ausgeführt, dass man mit Neuausweisungen von Baugebieten stets auf eine entsprechend bestehende Nachfrage reagiere. Insofern finde selbstverständlich bei jeder Entscheidung über die Erschließung von neuen Wohnbauflächen eine Abwägung zwischen dem in der Bauleitplanung zu beachtenden Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden und der gemeindlichen Aufgabe der Bereitstellung ausreichender Entwicklungsflächen statt. Unabhängig davon habe man selbstverständlich auch die Nachverdichtung im Innenbereich im Auge. Dort, wo sich entsprechende Flächen anbieten, treibe man diese auch voran.

 

Hinsichtlich der weiteren Entwicklung auf dem von der Gemeinde erworbenen Gelände nördlich der Lajestraße führt sie aus, dass sich die Gemeinde Edewecht mit dieser Fläche die Option offen halte, zeitgerecht auf die zukünftige Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken reagieren zu können. Eine konkrete, zeitlich bestimmbare Bauleitplanung bestehe für diese Fläche derzeit nicht. Die Ausweisung von Wohngebieten sei darüber hinaus letztlich immer eine Entscheidung der politischen Gremien.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den Verwaltungsausschuss folgenden