Sitzung: 10.01.2012 Ø Kinder- und Jugendausschuss
Vorlage: 2011/I/959
Beschlussvorschlag:
Dem Verein „KinderKutsche“
e.V. wird rückwirkend zum 01.08.2011 bis zum 31.07.2016 ein freiwilliger
Zuschuss in Höhe von 1.000,- € pro Kindergartenjahr zur Begleichung nicht
gedeckter Beförderungskosten gewährt. Der Zuschuss wird jeweils nach Vorlage
eines Finanzierungsberichts des
abgelaufenen Kindergartenjahres ausgezahlt.
Weiterhin wird dem Verein
Kinderkutsche e.V. ein freiwilliger einmaliger Zuschuss in Höhe von maximal
1.000,- € für das laufende Kindergartenjahr zur Begleichung nicht gedeckter
Beförderungskosten gewährt. Der Zuschuss wird
nach Vorlage eines Finanzierungsberichts
des abgelaufenen Kindergartenjahres ausgezahlt.
GOI Schöbel erläutert den Sachverhalt anhand der mit der Einladung übersandten Vorlage.
RH Fittje unterbreitet zu den
Vorschlag, die Zuschüsse über insgesamt 2.000,- € sofort und nicht erst nach
Erstellung des Nachtragshaushaltes zu stellen. Er beantragt daher den letzten
Absatz des Beschlussvorschlages zu streichen.
Der Kinder- und
Jugendausschuss unterbreitet dem Verwaltungsausschuss folgenden