Beschlussvorschlag:

Der Neufassung der Satzung über die Inanspruchnahme der Kindertagesstätten in der Gemeinde Edewecht in der vorgelegten Form wird zugestimmt.


GOI Schöbel erläutert  den Sachverhalt anhand der mit der Einladung übersandten  Vorlage.

 

Herr Murer fragt an, warum ein Bedarf erst bei einer Anzahl von fünf Kindern gegeben ist.

GOAR Knetemann teil mit, dass hier wirtschaftliche Erwägungen zugrunde liegen. Die Bereitstellung von Kindergartenplätzen bedeute für die Kommune immer ein finanzielles Defizit. Da man nicht jedem Betreuungswunsch gerecht werden könne, müsse man Untergrenzen haben, um ein gewisses Maß an Wirtschaftlichkeit erreichen zu können.

 

Herr Murer erkundigt sich weiterhin, ob auch gerade die kleinen Kindergärten aufgrund der Bedarfsgrenze ausreichende Sonderöffnungszeiten gewährleisten können.

GOI Schöbel teilt mit, dass in allen Einrichtungen ausreichende und flexible  Sonderöffnungszeiten angeboten werden.

 

Weiterhin möchte Herr Murer wissen, warum für die Ferienbetreuung zusätzliche Gebühren erhoben werden.

BM Lausch führt aus, dass die Kindergartengebühren für elf Monate berechnet, aber auf zwölf Monate umgelegt werden, sodass für eine Betreuung in den Sommerferien Sondergebühren erhoben werden müssen.

 

Hier bezweifelt Herr Murer, dass es in der heutigen Zeit arbeitnehmer-freundlich sei, die Kindergärten in den Sommerferien zu schließen. Auch sei eine Betreuung in den Ferien lediglich in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr nicht ausreichend. BM Lausch teilt mit, dass auch an die Erzieherinnen in den einzelnen Kindergärten gedacht werden müsse. Diese müssen die Gelegenheit haben, ihren Jahresurlaub zusammenhängend nehmen zu können. In Edewecht werde jedes Jahr in einer anderen Einrichtung auf freiwilliger Basis eine durchgehende Ferienbetreuung angeboten, sodass hier eventuelle Betreuungsengpässe aufgefangen werden. Auch werde in den Ferien eine Ganztagsbetreuung angeboten, wenn ein entsprechender Bedarf bestehe.

 

GOAR Knetemann teilt weiter mit, dass bei einer durchgehenden Öffnung der Kindergärten Springerkräfte beschäftigt werden müssten, damit alle Erzieherinnen die Möglichkeit hätten, Urlaub während den Öffnungszeiten nehmen zu können. Dies sei aber nur mit einem erheblichen finanziellen Mehraufwand zu bewerkstelligen, der nicht alleine durch die Kommune getragen werden könne und somit eine erhebliche Steigerung der Beiträge zur Folge hätte.

 

Frau Hellmich erklärt, dass es aus Sicht der Kinder nicht wünschenswert sei, mit Springerkräften zu arbeiten. Gerade im Kindergartenalter seien feste Bezugspersonen sehr von Nöten.

 

RH Fittje teilt abschließend mit, dass es aus seiner Sicht auch wünschenswert sei, alle Kindergärten durchgehend und ohne Ferien zu öffnen. Leider sei dies aber finanziell nicht möglich.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss unterbreitet dem Verwaltungsausschuss folgenden