Auf Anfrage der UWG-Fraktion, die in schriftlicher Form dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist, erläutert BM Lausch klarstellend, zur vergangenen Kommunalwahl sei die Zahl der zu wählenden Vertreter nicht erhöht worden. Es wurde lediglich von der Möglichkeit, die Zahl der zu wählenden Ratsfrauen und Ratsherren zu verringern, abgesehen. Die Aufwandsentschädigungen für zwei Ratsmitglieder betragen pro Jahr rd. 6.300 €. Die Frage, wie die einzelnen Bauerschaften im Rat vertreten gewesen wären, wenn die Zahl der Vertreter reduziert worden wäre, lasse sich u. a. deswegen nicht beantworten, weil es dann nur einen Wahlbereich gegeben hätte.

Weitergehende Informationen sind der dieser Niederschrift beigefügten Anlage zu entnehmen.