Beschluss:

Der zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 13.12.2011 vorgelegte Entwurf einer Geschäftsordnung wird beschlossen.


Zu Beginn der Aussprache geht RF Taeger auf die zur Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 13.12.2011 vorgelegten Änderungen der Geschäftsordnung ein. Für sie seien die Änderungen zu § 16 und § 17 nicht nachvollziehbar. Eine Beschränkung des TOP Anfragen und Hinweise in der Form, dass beispielsweise die Begründung von Anträgen nicht zulässig sein solle, halte sie für unangebracht. Zudem stelle sich ihr die Frage, warum die Empfehlung des Nds. Städte- und Gemeindebundes, in der Einwohnerfragestunde die Beantwortung von Fragen durch Ratsmitglieder zuzulassen, nicht umgesetzt werden solle.

 

RH Apitzsch schließt sich den Ausführungen RF Taegers an und schlägt vor, die Beantwortung von Fragen in der Einwohnerfragestunde durch Ratsmitglieder zumindest probeweise zuzulassen.

 

RH Martens weist darauf hin, dass der TOP Anfragen und Hinweise grundsätzlich für allgemeine Dinge und nicht für politische Diskussionen gedacht sei. Politische Auseinandersetzungen sollten insofern auch weiterhin zu den jeweiligen Sachpunkten der Tagesordnung stattfinden. In der Einwohnerfragestunde seien im Übrigen auch in der Vergangenheit die Fragen ausschließlich durch die Bürgermeisterin zu beantworten gewesen. Es könne nicht gewünscht sein, dass die Einwohnerfragestunde nun möglicherweise dazu missbraucht werde, gezielt einzelne Ratsvertreter vorzuführen. Er plädiere demzufolge dafür, die Geschäftsordnung entsprechend der Beschlussempfehlung aus dem VA zu beschließen.

 

BM Lausch weist erörternd darauf hin, dass die Ergänzung zu § 16, Anfragen zu denen eine Antwort in der Sitzung erwartet wird, fünf Tage vorher schriftlich einzureichen, einer Erhöhung der Qualität der Auskunft dienen solle. Ansonsten sei der Punkt „Anfragen und Hinweise“ auch ihrer Ansicht nach für größere Aussprachen und Diskussionen nicht geeignet. Eingebrachte Anträge würden im Übrigen sodann in einer folgenden Sitzung ausgiebig diskutiert werden können. Weil sie hinsichtlich der Regelung zu § 17 beiden Varianten zustimmen könne, werde sie sich in dieser Frage enthalten und bittet daher um getrennte Abstimmung.

 

Sodann lässt RV Hohnholz zunächst über die Änderungsanträge der SPD-Fraktion abstimmen. Dabei verfällt der Antrag, § 16 in der Fassung der in der konstituierenden Sitzung beschlossenen vorläufigen Geschäftsordnung zu belassen, bei 13 Ja-Stimmen und 20 Nein-Stimmen und der Antrag, § 17 in der Fassung der in der konstituierenden Sitzung beschlossenen vorläufigen Geschäftsordnung zu belassen, bei 13 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen und einer Enthaltung der Ablehnung des Rates.

 

Sodann fasst der Rat folgenden