SGL Knorr leitet zunächst anhand der Berichtsvorlage in die Thematik ein und übergibt dann zum vertiefenden Vortrag zu Anwendungsvoraussetzungen und Anwendungsgebieten sowie zur Erläuterung des Wirkstoffgenehmigungs- sowie des Pflanzenschutzmittelzulassungsverfahrens an Herrn Dr. Jürgen Fisahn, LWK Niedersachsen. Herr Dr. Fisahn trägt sodann anhand der als Anlage Nr. 1  beiliegenden Präsentation detailliert vor. Er geht hierbei insbesondere auch auf die Wechselbeziehungen zwischen einer durch Wirtschaftlichkeitserwägungen und gesetzlichen Regelungen bestimmten Flächenbewirtschaftung und dem Erfordernis des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln im Allgemeinen ein. Hinsichtlich des Wirkstoffes Glyphosat wird von ihm sowohl das Zulassungsverfahren beispielhaft nachvollzogen als auch die Stellung und Bedeutung des Wirkstoffes in der landwirtschaftlichen Praxis dargestellt. Gleichzeitig wird dargestellt, welche Anwendungsbereiche und welche Anwendungsvoraussetzungen für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel einschlägig sind.

 

In der anschließenden Aussprache werden insbesondere alternative Wirkstoffe aber auch grundsätzlich andere Bewirtschaftungsmethoden hinterfragt. Hierbei wird auch thematisiert, inwieweit unter den heutigen Rahmenbedingungen einschließlich der Preisstrukturen auf dem Lebensmittelmarkt ohne den Einsatz chemischer Mittel im Allgemeinen und glyphosathaltiger Mittel im Besonderen in wirtschaftlicher Hinsicht Landwirtschaft betrieben werden kann.

 

Auf die Anmerkungen von RH Apitzsch, dass aus seiner Sicht der Vortrag inhaltlich einseitig die Problematik behandele, wird verwaltungsseits klargestellt, dass auf Ebene der Gemeinde Edewecht und ihrer Gremien keine grundsätzliche Debatte über die Stichhaltigkeit wissenschaftlicher Forschungsergebnisse geführt werden könne und von daher auch die Diskussion über den Einsatz glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel auf den von der Gemeinde verpachteten Flächen nicht darauf basieren sollte, die in einem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren zustande gekommenen Zulassungsentscheidungen anzuzweifeln.

 

RH Dr. Fittje gibt zu bedenken, dass von den Landwirten nicht erwartet werden könne, auf regelkonforme Bewirtschaftungsmethoden zu verzichten, ohne dass sich gleichzeitig die Rahmenbedingungen dahingehend ändern, dass durch den Verzicht auf z. B. Pflanzenschutzmitteln keine wirtschaftlichen Nachteile einhergehen. Von daher sei es insbesondere auf gemeindlicher Ebene vielmehr anzustreben, zur Sicherung der Artenvielfalt durch die Schaffung und Bereitstellung von Rückzugsbereichen und Randflächen beizutragen.

 

Im Weiteren wird von SGL Knorr anhand der als Anlage Nr. 2 beiliegenden Aufstellung dargelegt, welche Flächen in welchem Umfang sich derzeit in Verpachtung befinden.

 

Auf Nachfrage von RH von Aschwege erläutert FBL Torkel, dass die Pachtverhältnisse in der Regel von Jahr zu Jahr verlängert werden, um hinsichtlich der Verwendung der Flächen z. B. als Tauschflächen flexibel zu bleiben.