Beschluss:

Dem Hegering Edewecht wird für die Beschaffung von Saatgut für Bienenweiden in Privatgärten ein Betrag in Höhe von 50 % der Kosten des Saatgutes, maximal 150,- €, aus Mitteln der Lokalen Agenda bewilligt.

 

Vor Auszahlung des Zuschusses sind durch den Hegering die Aufwendungen für das Saatgut und dessen zweckentsprechende Verwendung zu belegen.


SGL Knorr erläutert den Antrag anhand der Beschlussvorlage.

 

In der anschließenden kurzen Aussprache wird durch RH Erhardt angemerkt, dass die zur Anwendung kommende „Tübinger Mischung“ nicht als Bienenweide geeignet sei. RH Dr. Fittje entgegnet hierzu, dass die Mischung in Abstimmung mit dem Umweltbildungszentrum und des Landvolkes ausgewählt worden sei. Zwar gebe es durchaus geeignetere Mischungen, diese seien aber erheblich teurer und deshalb für den Hegering nicht finanzierbar. Von daher sei die „Tübinger Mischung“ als Kompromisslösung anzusehen. Wenn sich kostengünstigere Angebote für besser geeignete Mischungen ergeben, werde man diese auch nutzen. Man werde sich hierüber auch weiterhin auf dem Laufenden halten.

 

Sodann fasst der Ausschuss folgenden