Beschlussvorschlag:

1.    Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll für den sich aus der Anlage Nr. 3 zum Protokoll der Sitzung des Bauausschusses am 27.02.2018 eine 17. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durchgeführt und der Bebauungsplan Nr. 195 aufgestellt werden.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der sich aus der Anlage Nr. 2 zum Protokoll der Sitzung des Bauausschusses am 27.02.2018 ergebenden Vorentwürfe die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planungen zu unterrichten sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planungen berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls von den Planungen zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

 

 


SGL Knorr leitet anhand der Beschlussvorlage in die Thematik ein. Anschließend trägt Frau Abel, NWP Planungsgesellschaft mbH, anhand der als Anlage Nr. 2 beigefügten Präsentation vor. Neben dem zukünftigen Plangebiet mit den verschiedenen Nutzungen und den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes wird von Frau Abel auch die verkehrliche Erschließung des Gebiets, über welche dann auch der zukünftige Standort des Feuerwehrgerätehauses erfolgen würde, eingehend erläutert. Bezüglich der Erschließung des Gebiets trägt FBL Torkel ergänzend vor, dass die in der Präsentation gezeigten Darstellungen noch nicht verbindlich sind, da noch nicht abschließend mit allen betroffenen Flächeneigentümern die Planung abgestimmt werden konnte.

 

RH Bekaan erkundigt sich bezüglich der dargestellten Erschließungsvarianten, ob auch eine direkte Verbindung der Straßen im Plangebiet geprüft wurde. Frau Abel erklärt, dass eine solche Variante nicht in die nähere Planung einbezogen wurde, da in den vorgestellten Konzepten der Verkehr der gewerblichen Nutzungen in jedem Fall zur Landessstraße geführt würde. SGL Knorr ergänzt, dass die vorgestellten Varianten gewährleisten, dass der intensivere gewerbliche Verkehr so aus der schutzbedürftigeren Mischgebietsnutzung herausgehalten würde. Dieser Vorteil würde bei einer Verbindung der Straßen nicht mehr gegeben sein.

 

Außerdem stellt RH Bekaan fest, dass für die notwendige Errichtung der Linksabbiegespur auf der Landesstraße acht Eichen beseitigt werden müssen. Er erkundigt sich, ob man hierfür als besondere Kompensationsmaßnahme festlegen kann, dass als Ersatz für diese auch Eichen mit einem größeren Stammumfang gepflanzt werden. SGL Knorr erklärt, dass die Kompensation dieser Bäume im freien Ermessen der Gemeinde Edewecht erfolgen kann, also auch die Pflanzung von Gehölzen mit einem vorab bestimmten Entwicklungsstand denkbar ist. Vorsitzende Exner erinnert in diesem Zusammenhang an die Darstellungen der Kompensation für die Erschließungsplanung im Zuge der bisherigen Planung für den Standort des Feuerwehrgerätehauses, wo die Kompensation über den Umfang der jeweils zu beseitigenden Bäume bemessen wurde (Vorlage Nr. 2017/FB III/2582).

 

RF Taeger hinterfragt, ob die Planungen, vor allem die Entwicklung der Gewerbegebiete, negative Auswirkungen auf die bereits vorhandene Wohnbebauung auf dieser Fläche haben kann. Frau Abel führt hierzu aus, dass die im Plangebiet befindliche Wohnbebauung innerhalb der Mischgebietsflächen bestehen. Sie genießen Bestandsschutz und die Verträglichkeit bezüglich der Schallimmissionen wird innerhalb eines noch zu erstellenden Lärmgutachtens überprüft.

 

RH Heiderich-Willmer erklärt, dass die Kompensation der Bäume längs der Landesstraße nicht routinemäßig abgearbeitet werden dürfe. Die Beseitigung von acht Gehölzen der dort befindlichen Qualität stellt seiner Ansicht nach einen massiven Eingriff in das Schutzgut Natur- und Landschaft dar. SGL Knorr bestätigt, dass es sich um einen erheblichen Eingriff handelt und die Form einer adäquaten Kompensation durch die Gemeinde selbst festgelegt werden kann. Er weist in diesem Zusammenhang aber auch darauf hin, dass in der vorangegangenen Planung für die einzelne Zufahrt des Feuerwehrgerätehauses bereits sechs Bäume hätten gefällt werden müssen.

 

Abschließend wird von RH Apitzsch gefragt, wer die Kosten für die Herstellung der Linksabbiegespur auf einer Fläche des Landes Niedersachsen trägt und ob bekannt sei, wie die weiteren Pläne der Firma Emil Hilgen für ihren Standort im Zentrum Friedrichsfehns sind. FBL Torkel erklärt bezüglich der Kosten, dass diese nicht vom Land Niedersachsen getragen werden. Da hier allerdings auch private Flächen erschlossen werden, werden die Kosten anteilig von den Profitierenden übernommen. Zum derzeitigen Planungsstand kann die Aufteilung jedoch noch nicht genau berechnet werden. BMin Lausch antwortet zu den weiteren Planungen der Firma, dass diese nicht abschließend bekannt seien. Allerdings ist auf der Gewerbefläche der Firma Hilgen auch die Errichtung einer Firmentankstelle vorgesehen, von der man sich allein schon eine Entlastung für den Ortskern Friedrichsfehns verspricht.

 

Nach erfolgter Aussprache ergeht folgender