Ein Einwohner Friedrichsfehns und Anlieger des Roten-Steinweg-Sees stellt im Namen der Eigentümergemeinschaft folgende Fragen:

 

-       In welcher Breite und Tiefe wird die abweisende Bepflanzung vorgesehen, damit sie ihren Zweck erfüllen kann?

 

RH Erhardt führt hierzu aus, dass sich dies nicht allgemein bestimmen lasse. Es sei aber klar, dass dies von der jeweiligen Lage und der genutzten Pflanzenart abhänge. Die Anlieger könnten davon ausgehen, dass es sich im Ergebnis um eine Bepflanzung handeln werde, die auch in der Praxis abweisend wirke.

 

-       In Richtung von RH Brunßen wird weiter gefragt, ob die CDU-Fraktion den Rückbau des Walles auf die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe wolle?

 

RH Brunßen erwidert hierzu, dass er sich lediglich zum Sachstand und zur Rechtsauffassung des Landkreises in dieser Angelegenheit erkundigt habe.

 

-       Weiter wird gefragt, inwieweit die Gemeinde die Planungen zum Landschaftsfenster im Einklang mit der Grunddienstbarkeit sehe, durch die die Nutzung und Bebaubarkeit des Grundstückes eingeschränkt werde.

 

FBL Torkel zitiert in diesem Zusammenhang den Wortlaut der Dienstbarkeit und erklärt, dass nach Einschätzung der Verwaltung sich die beabsichtigten Nutzungen und baulichen Anlagen inhaltlich unter die Dienstbarkeit subsumieren lassen.

 

Ein Einwohner aus Friedrichsfehn berichtet, dass er als Rettungssanitäter bereits Zeuge von Badeunfällen war. Er gibt zu bedenken, das frei zugängliche Gewässer insbesondere für Kinder eine Gefährdung darstellen.