Beschlussvorschlag:

  1. Das Landschaftsfenster am Roten-Steinweg-See soll auf Grundlage der in der Sitzung des Bauausschusses am 15.01.2018 vorgestellten Planung zur Ausführung kommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Baugenehmigung zu beantragen und die erforderlichen Arbeiten auszuschreiben.

SGL Knorr erläutert anhand der Beschlussvorlage sowie der aktuellen Planungsskizzen den Planungsstand zum Landschaftsfenster.

 

In der anschließenden Aussprache erkundigt sich RH Brunßen zunächst danach, ob über den Rückbau des abweichend zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu hoch angelegten Lärmschutzwalles von Seiten des Landkreises bereits abschließend entschieden wurde. Von der Verwaltung wird hierzu ausgeführt, dass es aufgrund der Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Beibehaltung der Wallhöhe einer Befreiung von der Höhenfestsetzung des Bebauungsplanes bedarf. Hierüber sollte aber erst dann abschließend beraten werden, wenn hinsichtlich der Umsetzung der Planungen zum Landschaftsfenster Klarheit bestehe, weil es sich um ein vollkommen eigenständiges Verwaltungsverfahren handele.

 

In der weiteren Aussprache wird von RH Apitzsch herausgestellt, dass seinerzeit als Kompromiss zur Ermöglichung einer Bebauung von Teilen des Roten-Steinweg-See-Geländes die Zugänglichkeit des Naturraumes für die Allgemeinheit in geeigneter Weise eingefordert wurde. Dies sollte durch verschiedene Zugangsmöglichkeiten und ein Rundwanderkonzept erfolgen. Im Laufe der vergangenen Jahre habe man hierzu eine Reihe von weiteren Kompromissen eingehen müssen, die zu erheblichen Abstrichen an den Planungen geführt habe. Es seien von den ursprünglichen Planungen nur ein Fußweg zum Wildenloh und die jetzt in Rede stehende Fläche für das Landschaftsfenster übrig geblieben. Umso mehr sei er enttäuscht darüber, dass von Seiten der Anliegerschaft selbst gegen diese letzte Möglichkeit des Naturerlebens für die Allgemeinheit ein derartiger Widerstand entgegen gesetzt werde. Die jetzt, wiederum unter Einbindung aller Seiten entwickelte Planung finde deshalb seine Zustimmung. Die Einzäunung des Landschaftsfensters komme dagegen für ihn nicht in Frage. Ein Zaun sei nach seiner Auffassung auch aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht erforderlich. Wie auch an anderen Stellen, so müsse man natürlich aber auch hier die Situation im Auge behalten und bei erkennbaren Fehlentwicklungen entsprechend reagieren.

 

RF Taeger bringt in ihrem Wortbeitrag in Richtung der anwesenden Anlieger des Sees zum Ausdruck, dass deren Sorgen und Bedenken den Ratsmitgliedern durchaus am Herzen liegen und in der Entscheidungsfindung auch entsprechend berücksichtigt werden. Es bestehe aber ebenfalls ein großes Interesse, der Allgemeinheit zumindest an dieser letzten möglichen Stelle ein Erleben des Naturraumes des Roten-Steinweg-Sees zu ermöglichen. Hinsichtlich der Planung wird von ihr hinterfragt, ob es möglich sein werde, über die abweisende Bepflanzung hinwegschauen zu können. RH Erhardt erläutert hierzu, dass die Anpflanzungen zwar auf einem anderen Höhenniveau vorgenommen werden sollen und zwar im Böschungsbereich zwischen Muldenzone und Weg. Die vorgesehenen Pflanzen können allerdings auch Wuchshöhen von bis zu drei Metern erreichen. Von daher wäre trotz des Höhenunterschiedes des Pflanzstandortes zum Weg ein gelegentlicher Rückschnitt erforderlich. Es wird weiter von ihr hinterfragt, ob die Bepflanzung einen dauerhaften Pflegeaufwand auslösen werde. RH Erhardt gibt die Einschätzung ab, dass sich dies im Detail erst herausstellen müsse. Es sei aber in jedem Falle zu erwarten, dass im Bereich der Muldenzone in einigem zeitlichen Abstand neu aufschießender Birkenbewuchs zu entfernen sein werde. Die Freihaltung dieses Bereiches von Birken sei deshalb angezeigt, da sie die sich auf derartigen Standorten herausbildende Pioniervegetation ansonsten wieder verdrängen würde. Aus diesem Grunde sollte auch die in der Wegeschliefe liegende erhöhte Fläche nicht aktiv bepflanzt werden.

 

RH Brunßen bringt in seinem Wortbeitrag zum Ausdruck, dass man über die vergangenen Jahre und auch insbesondere in den letzten Wochen immer wieder im Kontakt zu einzelnen Anliegern gestanden habe und sich deren Argumente gestellt habe. Es sei auch eine Vielzahl von Anregungen der Anlieger in die Planung eingeflossen, so dass wesentliche Kritikpunkte ausgeräumt werden konnten. Nach seiner Auffassung habe die Diskussion nun einen Punkt erreicht, wo keine weiteren Einschränkungen an der Planung mehr möglich seien, ohne hiermit die letzten Inhalte aufzugeben. So nachvollziehbar es auch sei, dass man sich als Anlieger über mögliche Gefahren Gedanken mache, müsse auch festgestellt werden, dass es an anderen Gewässern auch möglich sei, der Allgemeinheit ein Naturerleben zu eröffnen, ohne dass es dort zu Unfällen kommt. Wie an vergleichbaren Stellen sonst auch, so müsse die Gemeinde auch hier die Situation stets im Blick behalten und bei Fehlentwicklungen gegensteuern bzw. erkennbare realistische Gefahrenpotenziale ausschalten. Was die Einsehbarkeit von Grundstücken im Allgemeinen angehe, so könne seiner Einschätzung nach wohl kaum ein Grundstückseigentümer davon ausgehen, dass sein Grundstück gar nicht von Dritten eingesehen werden könne. Dieser Anspruch könne demnach auch nicht für die Anlieger des Roten-Steinweg-Sees gelten. Er finde es daher sehr schade, dass trotz der in vielen Punkten im Sinne der Anlieger vollzogenen Modifizierungen der Planung weiterhin ein starker Widerstand gegen die Planung vorliege und sogar mit rechtlichen Schritten gedroht werde.

 

Sodann unterbreitet der Bauausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden