SGL Knorr trägt anhand der als Anlage Nr. 3 beigefügten Präsentation zur Thematik vor.

 

In der anschließenden Aussprache kommt einhellig zum Ausdruck, dass der im Betrachtungszeitraum festzustellende Zuwachs an Wohnraum in der Gemeinde Edewecht einen beachtlichen Umfang aufweist und die detaillierte Aufarbeitung der Sachlage durch die Verwaltung eine gute Grundlage für die weitergehende Beschäftigung mit der Thematik der planerischen Bereitstellung von Wohnraum insbesondere im Sektor des Geschosswohnungsbaues bilde.

 

RH Bekaan bedankt sich für die Erarbeitung der Auswertung und merkt an, dass die Ergebnisse auch zeigten, dass in den kleineren Bauerschaften in den vergangenen Jahren kein nennenswerter Zuwachs an Wohnraum stattgefunden habe. Nach seiner Auffassung sollte deshalb auch gerade für diese Bereiche das Angebot erweitert werden.

 

Angesichts der im Bericht genannten Schlussfolgerung, dass durch eine weniger restriktive Forderung von Einstellplätzen für Neubauvorhaben im Geschosswohnungsbau das Wohnraumpotenzial gestärkt werden könnte, wird von RH Bekaan entgegnet, dass es nach seiner Auffassung bei der Forderung von 1,5 Stellplätzen je Wohnung bleiben müsse. Die Stellplatzproblematik werde ansonsten zu stark auf den öffentlichen Raum verlagert. RH Eiskamp hält dem entgegen, dass die  Zahl der nachzuweisenden Stellplätze durchaus eine hohe Bedeutung bei der wirtschaftlichen Darstellbarkeit von Wohnbauvorhaben habe. Jeder zusätzliche Stellplatz „verkleinere“ quasi ein Baugrundstück und verteuere den Quadratmeterpreis neuen Wohnraums. Insofern stehe die Forderung einer relativ hohen Anzahl von Stellplätzen in letzter Konsequenz der Schaffung preiswerten Wohnraums insbesondere in zentralen Lagen entgegen. Nachdem von RH Apitzsch ausgeführt worden ist, dass auch nach seiner Auffassung die Anforderungen an die Zahl der erforderlichen Stellplätze in zentralen Ortslagen eher niedriger angesetzt werden sollten, wird der Bericht zur Kenntnis genommen.