Beschlussvorschlag:

Dem Mühlenförderverein Edewecht e.V. wird ein zweckgebundener Zuschuss in Höhe von bis zu 30.000 € für die notwendigen einmaligen Instandhaltungsarbeiten an der Kokerwindmühle im Jahre 2018 gewährt.

Die Notwendigkeit der Kosten ist durch eine Auftragsvergabe in einem Wettbewerbsverfahren zu belegen.


FBL Torkel trägt den Sachverhalt laut Beschlussvorlage vor.

 

In der anschließenden kurzen Aussprache bringt RH Oetje zum Ausdruck, dass der Mühlenverein mit den jährlich zufließenden Zuschüssen in Höhe von 2.000 € nur die regelmäßig anfallenden Unterhaltungsarbeiten bewältigen könne. Es sei offensichtlich, dass an der Mühle nunmehr aber größerer Unterhaltungsbedarf bestehe, den der Verein für das ortsbildprägende Gebäude der Kokerwindmühle nicht tragen könne. Deshalb sei es richtig, den Verein durch einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 30.000 € zu unterstützen.

 

Nachdem RH Apitzsch in seinem Wortbeitrag ebenfalls zum Ausdruck gebracht hat, dass für die anstehenden einmaligen Instandhaltungskosten an der Kokerwindmühle eine Zuschussgewährung an den Mühlenförderverein erfolgen sollte, unterbreitet der Bauausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden