Beschluss:

Die mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 04.12.2017 übersandte Gebührenbedarfsberechnung über die Gebühren zur Beseiti-gung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen wird festgestellt. Die bisherigen Gebührensätze werden nicht verändert und gelten weiter.


Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden