Beschluss:

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und zum Bebauungsplan Nr. 191 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der Abwägung entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

  1. Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013, der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung gem. § 6 Abs. 5 BauGB in der vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung dieser Flächennutzungspläne beim Landkreis Ammerland zu beantragen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 191, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Bebauungsplan nach Genehmigung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland zusammen mit der Flächennutzungsplanänderung in Kraft zu setzen. Auf die Bekanntmachung ist in der Nordwest-Zeitung – Ammerländer Teil – hinzuweisen.

Nach kurzer Erläuterung der Beschlussvorlage durch FBL Torkel merkt RF Exner an, mit der Errichtung des neuen Feuerwehrgebäudes in Kleefeld ende die lange und erfolgreiche Geschichte des alten Feuerwehrhauses in Friedrichsfehn. Die bisher schwierigen Arbeitsverhältnisse für die Feuerwehrkameraden würden nun erheblich verbessert, es würde Platz geschaffen für ein drittes Einsatzfahrzeug, Schulungen, die Jugendfeuerwehr und auch die Dorfgemeinschaft, zudem könne die Zu- und Abfahrtregelung optimal gestaltet werden. Die CDU-Fraktion sei aus diesen Gründen über die Standortwahl, auch wenn die Feuerwehr künftig in Kleefeld beheimatet sei, sehr glücklich.

 

Sodann fasst der Rat ohne weitere Aussprache folgenden