RH Krause trägt seinen Antrag vor und erläutert, dass die Buslinie 375 eine starke Ausrichtung an den Schülerverkehr hat. Zudem geht er noch auf die unterschiedlichen Preisstufen im ÖPNV ein.

Vorsitzender Brunßen entgegnet, dass das Preisgefüge im ÖPNV von der Gemeinde Edewecht nicht beeinflusst wird. Die Tarifsätze werden vom ZVBN festgelegt und gelten im ganzen Gebiet des Zweckverbandes.

 

GA Janßen fügt daran anschließend aus, dass die Busanbindung Edewechts an Bad Zwischenahn schon immer kritisch war. Die Gemeinde Edewecht hat hier über die Mitgliedschaft in der Nahverkehrskommission nur eine mittelbare Einflussnahme, da der für die Ausgestaltung des ÖPNV zu Grunde liegende Nahverkehrsplan vom ZVBN aufgestellt wird. Die Nahverkehrskommission wirkt dabei an der Aufstellung dieses Planes mit, der im nächsten Jahre wieder für eine Laufzeit von fünf Jahre neu aufgestellt wird.

 

Im Rahmen dieses Planes werden die Buslinien in verschiedenen Bedienungsebenen eingeteilt. Die Linie 375 ist dort der Bedienungsebene 2 zugeordnet, d. h. hier soll ein Mindestangebot mit einem Zwei-Stunden-Takt an den Werktagen einschließlich den Samstagen vorgehalten werden. Jedoch haben die Erfahrungen der hier verkehrenden Busunternehmen gezeigt, dass dieses Mindestangebot unter wirtschaftlichen Aspekten nicht tragbar ist, da die Fahrgastzahlen zu gering sind.

 

Der Bürgerbusverein hat, aufgrund vieler Anfragen aus der Edewechter Bevölkerung, in Absprache mit dem regulären Busunternehmen, einen Fahrplan (s. Anlage 5) für diese Busverbindung erstellt und beantragt. So soll ab dem 11.12.2017 Bad Zwischenahn mit sechs Fahrten werktäglich im Zwei-Stunden-Takt erreicht werden können. Damit soll unabhängig von den Schulzeiten eine Anbindung an den Kurort und die dortigen weiteren Anbindungsmöglichkeiten (Bus und Bahn) sichergestellt werden. In diesem neuen Fahrplan sind zwar noch keine Verbindungen an den Wochenenden enthalten, jedoch ist dies als Anfang zu sehen. Aus jetziger Sicht ist die Herstellung einer Verbindung an den Wochenenden vom Bürgerbusverein nicht zu leisten, da insbesondere Fahrer hierfür gefunden werden müssten.

 

Vorsitzender Brunßen stellt fest, dass der Antrag des RH Krause faktisch umgesetzt ist und es somit keiner weiteren Beschlussfassung bedarf. Die Einschätzung wird vom Ausschuss einstimmig geteilt. Daraufhin zieht RH Krause seinen Antrag zurück.