Beschlussvorschlag:

Dem zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 04.12.2017 vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 einschl. des Investitionsprogramms für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2019 – 2021 wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.


FBL Pannemann stellt den Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 anhand der beigefügten Präsentation vor (Anlage 3). Er erwähnt hierbei die Möglichkeit, den Haushaltsplan über das Internetportal IKVS detailliert einsehen zu können. Den Ratsvertretern wurde vor der Sitzung eine entsprechende Zugangsberechtigung hierfür eingerichtet.

 

Der Haushaltsplan 2018 wird mit einem ordentlichen Ergebnis von rd. 598 T€ abschließen. Dabei sind deutliche Zuwächse bei Erträgen und Aufwendungen zu verzeichnen, auf die er im Folgenden näher eingeht. Vorweg erwähnt er, dass der Landkreis Ammerland den ihm angehörigen Kommunen für die Aufwendungen im Bereich Kindertagesstätten eine einmalige Zuwendung im Jahr 2018 gewährt; für die Gemeinde Edewecht sind dies rd. 622 T€.

 

Bei den Erträgen werden die augenfälligsten Zuwächse bei den Steuererträgen und den Erträgen aus Zuwendungen ausgewiesen. Wobei hier anzumerken ist, dass die Verwaltung sehr vorsichtig die dortige Entwicklung eingeschätzt hat. So wurde z. B. der Ansatz für die Gewerbesteuer auf den Stand der bekannten Vorauszahlungen festgesetzt, der bei 5,0 Mio. € liegt. Als Grundlage für den Ansatz der Schlüsselzuweisung wurde nach Gesprächen mit den anderen Kommunen des Ammerlandes ein Grundbetrag von 995 € gewählt, wobei dieser Ansatz teilweise noch über den Einschätzungen der anderen Kommunen lag. Nunmehr wurden vom Landesstatistikamt der vorläufige Grundbetrag bekannt gegeben, der mit einer Höhe von rd. 1.027 € selbst die kühnsten Erwartungen übertrifft. Dieser Umstand verhilft dazu, dass im Haushaltsplan 2018 eine Reserve von rd. 500 T€ liegen könnte, wenn sich die Höhe des Grundbetrages im weiteren Verlauf abschließend bestätigen sollte.

 

In diesem Zusammenhang geht er auf die Steuerkraft der Gemeinde Edewecht ein, die Grundlage für die Berechnung der Schlüsselzuweisung und der Kreisumlage ist. Diese ist im Vergleich zu anderen gleich großen Kommunen unterdurchschnittlich gering. Die Steuerkraft einer Gemeinde wird anhand der Steuermessbeträge und somit unabhängig von den jeweiligen Hebesätzen ermittelt. Die Gemeinde Edewecht ist folglich stark auf die Schlüsselzuweisungen des Landes angewiesen, die im Jahr 2018 mit rd. 6,2 Mio. € angesetzt worden sind. Dementsprechend ist die Zuwendungsquote der Gemeinde Edewecht im Vergleich zu den anderen Kommunen auch überdurchschnittlich hoch.

 

Bei den Erträgen aus öffentl.-rechtl. Entgelten ist ein Rückgang bei den Abwassergebühren zu verzeichnen. Dieses ist dem Umstand geschuldet, dass im Jahr 2018 keine Erträge aus der Sonderpostenentnahme erwirtschaften werden können, da diese Rücklage aufgebracht ist.

 

BMin Lausch ergänzt, dass bei den Kindergartengebühren die Entscheidungen der Landesregierung zu der Beitragsfreiheit abzuwarten sind. Dieses ist in der Haushaltsplanung aufgrund fehlender belastbarer Aussagen nicht berücksichtigt. Auch veröffentlicht das Land andere wichtige Daten für die Haushaltsplanung (z. B. vorläufiger Grundbetrag) erst so spät, dass diese nicht mehr in die Planungen einfließen können.

 

FBL Pannemann führt weiter aus, dass bei den Aufwendungen insbesondere die Gebäudeunterhaltung und die Kreisumlage im Vergleich zum Vorjahr deutlich zugelegt haben.

 

Die Personalaufwendungen wurden in Bezug auf die Anfang 2018 anstehende Tarifrunde vorsichtig mit einem Zuwachs von 2,5 % gerechnet. Der wesentliche Anteil an der Steigerung der Personalaufwendungen zum Vorjahr liegt im Bereich der Kindertagesstätten, der in letzten Jahren starken strukturellen Veränderungen unterworfen war. Im Vergleich zu den anderen Kommunen sind die Personalaufwendungen bezogen auf den Kernhaushalt jedoch unterdurchschnittlich gering.

 

Bei Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen stellen die Positionen für Gebäude- und Straßenunterhaltung die wesentlichen Größen dar. Bei der Gebäudeunterhaltung ist deutlicher Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Hier wurde versucht, eine Richtgröße für den notwendigen Bedarf zu ermitteln. Diese kann anhand eines bestimmten Prozentsatzes des Wiederbeschaffungszeitwertes der gemeindlichen Immobilien berechnet werden. Ausgehend von einem Wiederbeschaffungszeitwert von rd. 107 Mio. € können hier 1,28 Mio. € als Maßstab für die notwendigen Gebäudeunterhaltungen herangezogen werden. Dieses umfasst neben speziellen Sanierungsmaßnahmen auch die regelmäßigen Tätigkeiten der Wartung und Pflege. Dieser Wert wurde somit in der Haushaltsplanung eingehalten. Eine Aufstellung der speziellen Sanierungsmaßnahmen ist im Haushaltsplan im Anhang aufgeführt. Bei der Straßenunterhaltung wurde der Vorjahreswert nur unwesentlich erhöht, ist aber in der Höhe auch unbedingt erforderlich. Insgesamt betrachtet sind die Unterhaltungsaufwendungen im Vergleich mit den anderen Kommunen überdurchschnittlich hoch und verdeutlichen die Anstrengungen der Gemeinde, die vorhandene Infrastruktur zu erhalten.

 

Bei den Transferaufwendungen ist die Kreisumlage der prägnanteste Posten. Diese wurde der Systematik des Finanzausgleiches folgend gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht veranschlagt.

 

Letztendlich kann ein ordentliches Ergebnis von rd. 598 T€ ausgewiesen werden.

 

Im Finanzhaushalt kann ein Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe rd. 2,1 Mio. € erwirtschaftet werden. Dieser Saldo kann damit den Netto-Werteverzehr und die ordentliche Tilgung decken. In dem Bereich Investitionstätigkeit sind bei den Einzahlungen die Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen mit 3,55 Mio. € die elementarste Position. Diese Erlöse sollen aus dem Baugebiet Spiekerooger Straße in Friedrichsfehn sowie aus dem Verkauf der Grundstücke an der Bahnhofstraße erzielt werden. Zu überlegen ist in diesem Zusammenhang, ob unter Umständen nicht mehr benötigte Spielplätze in Bauland umgewandelt werden können. Eingeplant sind auch sog. KIP-Mittel für die Sanierung der OBS Edewecht.

Bei den Auszahlungen ist zu berücksichtigen, dass die Gemeinde versucht hat, die aus dem Vorjahr fortzusetzenden Maßnahmen neu zu veranschlagen und somit auf die Bildung von Haushaltsresten weitestgehend zu verzichten. Deshalb kann man bei diesen Maßnahmen die jeweiligen Jahresansätze nicht mehr aufaddieren, um das Gesamtvolumen der Maßnahme zu ermitteln. Das Haushaltsvolumen hat sich gegenüber dem Vorjahr unter dieser Betrachtung nicht wesentlich verändert.

 

Unter Berücksichtigung des Investitionsprogrammes des Haushaltsjahres 2018 verändert sich die Liquiditätslage der Gemeinde Edewecht deutlich. Wenn am Ende des Haushaltsjahres 2017 ein Kassenbestand von rd. 5,0 Mio. € zu erwarten ist, wird dieser bis zum Ende 2018 auf rd. 1,2 Mio. € reduzieren.

 

Da auch in diesem Haushaltsplan keine Kreditaufnahme beabsichtigt ist, wird sich der Schuldenstand der Gemeinden weiter verringern. Ende 2018 wird sich der Schuldenstand bei rd. 4,87 Mio. € darstellen. Die Kreditaufnahme in Bezug auf das Alten- und Pflegeheim ist hiervon nicht erfasst. Dieses würde dann im Gesamtabschluss erfolgen.

 

In der sich anschließenden Aussprache heben die Vertreter der CDU-, der SPD-, und der UWG-Fraktion hervor, dass es der Gemeinde mit dem Haushaltsplan 2018 gelungen ist, ein imposantes Investitionsprogramm mit einem Volumen von über 10 Mio. € zu stemmen, ohne die Steuern zu erhöhen und ohne auf eine Kreditaufnahme angewiesen zu sein. Verglichen mit anderen Ammerland-Kommunen ist das sehr beachtlich. Zudem verschaffen die möglichen Mehrerträge aus dem Finanzausgleich noch weitere Luft, die möglichen Unwägbarkeiten, die sich im Laufe des Haushaltsjahres ergeben könnten, zu meistern. Bedauerlich aber ist die geringe Steuerkraft der Gemeinde und die damit verbundene Abhängigkeit von staatlichen Zuwendungen. Insgesamt betrachtet kann man von einem „schönen Haushalt“ sprechen.

 

Auf Nachfrage von FR Taeger entgegnet FBL Pannemann, dass die wesentlichen Produkte und deren Kennzahlen nicht explizit dargestellt wurden, weil die bisherigen Erfahrungen die teilweise Ungeeignetheit der Kennzahlen gezeigt haben. Letztendlich ist es Aufgabe der Politik, bestimmte Ziele zu benennen. Mit welchen Kennzahlen die Zielerreichung dargestellt werden kann, muss danach geprüft werden. Vorsitzender Brunßen regt hierzu an, dass die Fraktionsvorsitzenden das Nähere abstimmen werden.

 

RH Heiderich-Willmer erkundigt sich nach der Systematik, wie die Steuerkraftberechnung vorgenommen wird. Hierauf erläutert SGL Holling kurz die Steuerkraftberechnung (Anm. der Verwaltung: Dem Protokoll ist eine Übersicht zur Steuerkraftberechnung als Anlage beigefügt).

 

Abschließend richtet der Ausschuss einstimmig bei einer Enthaltung an den Gemeinderat über den Verwaltungsausschuss folgenden