Beschlussvorschlag:

Die Wertgrenze für Investitionen gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 KomHKVO wird auf 500.000 € festgesetzt. Die Festlegung erfolgt in § 6 der jeweiligen Haushaltssatzung.


SGL Holling erklärt kurz die Beschlussvorlage und ergänzt, dass fast alle Kommunen im Ammerland die Wertgrenze auf 500.000 € festlegen wollen. Lediglich die Gemeinde Rastede setzt diese Wertgrenze bei 100.000 € an.

 

Auf Nachfrage wird ergänzt, dass auch unabhängig von dieser Wertgrenze eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bei Bedarf durchgeführt werden kann.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem Gemeinderat über den Verwaltungsausschuss folgenden