Sitzung: 04.12.2017 Wirtschafts- und Haushaltsausschuss
Vorlage: 2017/FB I/2599
Beschlussvorschlag:
Die Wertgrenze für Investitionen gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 KomHKVO wird
auf 500.000 € festgesetzt. Die Festlegung erfolgt in § 6 der jeweiligen
Haushaltssatzung.
SGL Holling erklärt kurz die Beschlussvorlage und ergänzt, dass fast alle Kommunen im Ammerland die Wertgrenze auf 500.000 € festlegen wollen. Lediglich die Gemeinde Rastede setzt diese Wertgrenze bei 100.000 € an.
Auf Nachfrage wird ergänzt, dass auch unabhängig von dieser Wertgrenze eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bei Bedarf durchgeführt werden kann.
Sodann unterbreitet der Ausschuss dem Gemeinderat über den Verwaltungsausschuss folgenden