Beschlussvorschlag:

Die Erschließung des Baugebietes Nr. 192 „Südlich Spiekerooger Straße“ in Friedrichsfehn soll entsprechend der in der Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses am 21.11.2017 vorgelegten Ausbauplanung (Erst- und Endausbau) erfolgen. Das Baugebiet Nr. 192 soll als Tempo-30-Zone ausgewiesen werden.


Herr Überwasser vom Ingenieurbüro Frilling stellt die Erschließungsplanung anhand der als Anlage 3 angefügten Präsentation detailliert vor.

 

RH Bekaan hinterfragt, ob der südlich des Plangebiets vorgehaltene Wendeplatz auch für größere Fahrzeuge, insbesondere Abfallsammelfahrzeuge, ausreichend proportioniert sei. Seiner Ansicht nach könnte insbesondere durch am Straßenrand parkende Autos das Wenden an der Stelle bis zur Unmöglichkeit erschwert werden. Herr Überwasser erläutert zunächst, dass der angedachte Straßenausbau keine besonders gekennzeichneten Stellplätze im Straßenbereich vorsehe. Gemäß den geltenden Rechtsvorschriften kann damit grundsätzlich längs der Straße an deren Rand geparkt werden. Innerhalb des Wendekreises ist das Parken nicht zulässig. Eine kritische Situation ist solange nicht ersichtlich, wie die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen beachtet werden.

 

Kritische Situationen sind nach Ansicht von RH Bekaan auch bei regelkonformen Verhalten denkbar. So könnten besondere Anlässe der Anlieger (Geburtstage, Jubiläen, Festtage und dergleichen) dazu führen, dass der Parkraum punktuell übermäßig stark beansprucht wird. Äußerst problematisch könnte es sich gestalten, wenn ein größerer Personenkreis eines der an einer Stichstraße belegenen Grundstücke aufsucht. Hierzu führt FBL Torkel dass die Erschließungsplanung keine Besonderheiten gegenüber den in Edewecht gängigen Ausführungen aufweise und insoweit hier per se keine Hinweise für einen unzureichenden Parkraum vorhanden sind. Er gibt auch zu bedenken, dass parkende Fahrzeuge am Straßenrand eine verkehrsberuhigende Wirkung entfalten können.

 

In der weiteren Diskussion zu den Stellplätzen wird besonders herausgestellt, dass der Straßenausbau keine Zweifel daran aufkommen lässt, dass Besucherverkehre schadlos aufgenommen werden können. Eigene Kraftfahrzeuge haben die Anwohner auf ihrem jeweiligen Grundstück abzustellen. Hierfür werden auf der Zulassungsebene im Baugenehmigungsverfahren ohnehin 1,5 Stellplätze je Wohneinheit gefordert. Sollten der individuelle Bedarf diesen sogar übersteigen, haben die Bauherren dies in ihrer Planung zu berücksichtigen.

 

Vom Vorsitzenden Vehndel wir gefragt, ob die Verkehrsfläche auch ausreichend Raum bietet, um Müll- und Wertstoffbehälter zwecks Leerung aufzustellen. Herr Überwasser führt aus, dass selbst an den Stellen, an denen die rückwärtigen Grundstückseigentümer ihre Behälter zusammen mit den direkten Straßenanliegern aufstellen müssen, ausreichend Raum vorhanden ist.

 

Abschließend weist RH Erhardt darauf hin, dass seine Fraktion die Planungen auf dieser noch freien Fläche nach wie vor ablehnt. Er erkundigt sich, ob die gänzlich das Baugebiet durchschneidende Verkehrsfläche darauf schließen lasse, dass die Bebauung noch weiter in südliche Richtung fortgesetzt werden soll. Mit Hinweis auf die im Städtebaulichen Entwicklungskonzept der Gemeinde Edewecht antwortet FBL Torkel, dass derzeit eine solche Absicht auch langfristig nicht besteht. Die vorliegende Ausführung ermöglicht allerdings eine unkomplizierte Ausweitung des Gebiets, sollte sich in ferner Zukunft eine nicht abwendbare Notwendigkeit hierfür einstellen.

 

Nach erfolgter Aussprache unterbreitet der Straßen- und Wegeausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden