Beschlussvorschlag:

Die in der Beschlussvorlage zur Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses am 21.11.2017 aufgeführten Tiefbaumaßnahmen sollen im Bereich Tiefbau sollten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Jahr 2018 durchgeführt werden.


Herr Maschmeyer stellt die Beschlussvorlage anhand der als Anlage Nr. 6 angefügten Präsentation vor. Zu den Maßnahmen Nr. 1 und 2 wird erklärt, dass diese keine Anliegerbeitragspflicht auslösen.

 

Zunächst stellt RH Korte die Wichtigkeit des angedachten Baumkatasters heraus. Danach erkundigt er sich bezüglich des 3. Maßnahmenpunktes, wie das Fräsgut verwertet wird. In der Regel wird in der Auftragsvergabe die Entsorgung an die auftragnehmende Firma übertrage, so Herr Maschmeyer. Zumeist würden ansässige Landwirte dieses abnehmen.

 

Nach Kenntnis von RH Korte hätten Teilbereiche der Oldenburger Straße bereits in diesem Jahr saniert werden sollen. Er erkundigt sich nach dem Sachstand. Für die in diesem Jahr angedachten Arbeiten an der Oldenburger Straße, zwischen der Ortschaft Jeddeloh I und dem Ortseingang Edewecht, konnte das Land Niedersachsen nicht die erforderlichen Mittel bereitstellen, erklärt Herr Maschmeyer. Konkrete Aussagen diesbezüglich stehen seitens der zuständigen Landesbehörde noch aus.

 

Außerdem hinterfragt RH Korte, ob bei den Mitteln für den Punkt 9 auch die bereits 2015 bereitgestellten Mittel berücksichtigt worden sind. Herr Maschmeyer bejaht dieses. FBL Torkel ergänzt, dass die Kanalbauarbeiten aufgrund des Investitionsvolumens ggf. erst 2019 zur Umsetzung kommen.

 

Bezugnehmend auf die Maßnahme Nr. 4 benennt Frau Exner die Bushaltestelle in Friedrichsfehn, Ecke Friedrichsfehner Straße / Dorfstraße, als denkbaren Standort für einen weiteren barrierefreien Ausbau. In diesem Zuge könnte ihrer Auffassung nach auch eine Entlastung für den Kreuzungsbereich erfolgen, wenn die nördliche Bushaltestelle im Anschluss an die Verlagerung des Feuerwehrstandortes nach Westen zusätzlich die Bushaltestelle in Richtung Westen verschoben wird. Herr Maschmeyer erläutert, dass im Jahr 2018 eine solche Maßnahme für das Jahr 2020 angemeldet werden könnte.

 

Da in den verschiedenen Maßnahmen auch die Mittel für die unter Tagesordnungspunkt 8 beratenen Arbeiten vorhanden sind, verweist RH Erhardt auf seine vorangegangenen Ausführungen.

 

Sodann ergeht an den Verwaltungsausschuss folgender