Eine Einwohnerin erkundigt sich, ob in Friedrichsfehn Nord an der Kreuzung Friedrichsfehner Straße (L 828), Dorfstraße (K 140), Alma-Rogge-Straße zur Verbesserung der Verkehrssituation eine Vollsignalanlage installiert werden kann. FBL Torkel antwortet, dass seitens der für eine solche Anordnung zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Landkreis Ammerland) vor kurzer Zeit entschieden wurde, dass die Situation an der Kreuzung keine derartige Anlage rechtfertige.

 

Die Einwohnerin fragt außerdem, ob die seit kurzen gesperrte Überwegung zwischen dem Kindergarten Friedrichsfehn und dem angrenzenden Schulkomplex für die Schülerinnen und Schüler wieder zur Verfügung stehen wird. Hierzu führt FBL Torkel aus, dass der Weg zwischen den Einrichtungen derzeit für den ständigen Gebrauch nicht hinreichend gesichert ist und darum bis auf weiteres unzugänglich bleibt. Er führt ergänzend aus, dass die verkehrliche Erschließung im Rahmen der Weiterentwicklung des Schulstandortes in einem Arbeitskreis beraten werden soll.

 

Schließlich hinterfragt Einwohnerin, ob Kontrollen an der Kreuzung Friedrichsfehner Straße (L 828), Dorfstraße (K 140), Alma-Rogge-Straße durchgeführt werden, da sie vermehrt festgestellt habe, dass Fahrzeuge auf der Landesstraße aus Richtung Oldenburg  kommend nicht an der korrekten Haltelinie halten, wenn die vorhandene Lichtsignalanlage mit Rot das Halten anordnet. FBL Torkel erläutert, dass die Gemeinde Edewecht für solche Kontrollen nicht zuständig sei. Er sichert aber zu, den Hinweis an die zuständige Stelle weiterzuleiten.

 

Ein Einwohner aus Kleefeld erkundigt sich, ob die Gemeindeverwaltung etwas gegen das Zerfahren von Bermen und die damit einhergehende Verschmutzung von Straßen abseits der Hauptverkehrswege in Kleefeld unternehmen kann. FBL Torkel antwortet, dass die Gemeinde Edewecht als Straßenbaulastträgerin über konkrete Hinweise dankbar ist, wenn der Straßenkörper durch Kraftfahrzeuge beschädigt wird. Für eine bestmögliche Schadensregulierung sollten diese Hinweise zeitnah erfolgen. Allerdings hat die Gemeinde Edewecht keine Befugnisse, um den fließenden Verkehr zu kontrollieren und er stellt heraus, dass hierfür die Polizei zuständig sei.