Streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 km/h im Bereich der Grundschule Edewecht

Bekanntermaßen wurde von der Gemeinde Edewecht bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Ammerland im Zuge der Straßenverkehrs-Ordnungs-Novelle beantragt, die Höchstgeschwindigkeit auf der Hauptstraße, Landesstraße 831, vor dem Schul- und Kindergartenkomplex auf 30 km/h während der verkehrlichen Stoßzeiten zu reduzieren. Um die rechtliche Voraussetzungen für diese Anordnung zu prüfen fanden Vor-Ort-Termine zusammen mit Vertretern der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei sowie des Niedersächsischen Landesamtes für Straßenbau und Verkehr statt. Eine abschließende Entscheidung seitens der Straßenverkehrsbehörde steht noch aus, da zunächst erst alle für eine solche Anordnung infrage kommenden Einrichtungen im Kreisgebiet begutachtet werden sollen.

 

Modellversuch Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr möchte die Auswirkungen einer Reduzierung der Höchstgeschwindigkeiten von 50 km/h auf 30 km/h auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen in den Bereichen Luft, Lärm, Verkehrssicherheit und verkehrliche Belange untersuchen. Kommunen können sich mit Streckenabschnitten um eine Teilnahme am Projekt bewerben, soweit der vom Ministerium erstellte Kriterienkatalog erfüllt wird. Das Interessebekundungsverfahren läuft bis einschließlich zum 31. Januar 2018. Die Verwaltung prüft derzeit, inwieweit Strecken in Edewecht die Teilnahmebedingungen erfüllen.

 

Maut für alle Bundesstraßen

Am 31. März 2017 ist das Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vom 27. März 2017 in Kraft getreten. Demnach werden ab dem 01. Juli 2018 alle rund 40.000 km Bundesstraßen mautpflichtig für Lkw werden. Diese Entwicklung wird seitens der Verwaltung dahingehend beobachtet, ob sich Lkw-Verkehrsströme erkennbar von der Bundesstraße 401 auf die gemeindlichen Straßen verlagern und, soweit dies eintritt, Störungen hierdurch hervorgerufen werden.