FBL Torkel lässt eingangs noch einmal den Werdegang der Planungen und der Diskussion zum Landschaftsfenster revuepassieren. Er stellt hierbei heraus, dass über den gesamten Zeitraum vor maßgeblichen Entscheidungsschritten auf dem Weg zur Realisierung einer Planung stets alle Betroffenen in angemessener Weise informiert worden seien. Dies sei insbesondere mit Blick auf die Anmerkungen aus den in den vergangenen Tagen vorgebrachten Anregungen und Hinweisen von Seiten der Anliegergemeinschaft zu betonen. Er ergeht im Weiteren auf die vorgenannten Stellungnahmen näher ein und stellt fest, dass die vorgebrachten Punkte im Wesentlichen auf die Aspekte Sichtbeziehungen zwischen Landschaftsfenster und Wohngrundstücke, Verhinderung unbefugten Betretens des Seegrundstückes, Vermeidung allgemeiner Belästigungen und Gefahren wie Lärm, Abfall, Unfälle und umweltgefährdende Verschmutzungen des Sees zusammengefasst werden könnten. Es sei von der Anliegergemeinschaft daher eine Planungsalternative übersandt worden, durch die nach Auffassung der Anlieger die oben genannten Probleme bewältigt werden könnten.

 

Im Folgenden erläutert SGL Knorr die wesentlichen Inhalte des Planungsvorschlages der Verwaltung sowie die der vorgelegten Planungsalternative der Anlieger. Beide Planungsskizzen liegen als Anlage Nr. 2 und 3 bei.

 

In der anschließenden Aussprache setzt sich der Ausschuss intensiv mit dem Werdegang der Planungen, dem zur Diskussion stehenden Planungsvorschlag der Gemeinde sowie den Anregungen und Bedenken der Anlieger auseinander. In der Debatte wird einhellig betont, dass in politischer Hinsicht und auch in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit von Anfang an die Entwicklung eines Baugebietes am Roten-Steinweg-See untrennbar mit der Schaffung einer für die Allgemeinheit zugänglichen Erlebbarkeit des Naturraumes Roter-Steinweg-See verbunden werden sollte. Auf dem Weg dahin sei aus verschiedensten Gründen und Zwängen letztlich mit dem heute diskutieren Bereich die letzte Möglichkeit für ein Landschaftsfenster verblieben. Diese Fläche stehe nunmehr im Eigentum der Gemeinde und stehe zur Einlösung der langjährigen Planungsabsicht zur Verfügung. Es wird weiter von allen Ausschussmitgliedern betont, dass durch die Gespräche und Termine mit den Anliegern bereits viele Anregungen und Hinweise in die Planungsüberlegungen der Gemeinde eingeflossen sind. Insofern könne nicht behauptet werden, dass man nicht auf die Anlieger eingegangen sei. So werde es statt der ursprünglich einmal geplanten weiteren Zugangsmöglichkeiten nur noch dieses eine Landschaftsfenster geben. In der Planungsskizze seien Anregungen zu Lage der Aussichtsfläche, Vermeidung von Blendwirkungen durch Verlegung der Stellplatzflächen sowie der Beibehaltung von abschirmenden Wallbereichen berücksichtigt worden. Man könne zwar die allgemeine Befürchtung nachvollziehen, dass es zu Übernutzungen kommen könnte. Hierauf sei aber in der Planung in machbarem Umfang reagiert worden. Jegliches rechtswidrige oder sogar strafrechtsrelevante Verhalten Einzelner könne aber durch keine Planung ausgeschlossen werden. Aus diesem Grunde sollte nach Auffassung des Ausschusses auch keine Einzäunung des Landschaftsfensters und seiner Zuwegung erfolgen. Dem Ansatz, durch eine entsprechende Modellierung der Fläche (Stichwort Feuchtzone) die Zugangsmöglichkeiten zu den angrenzenden Flächen zu vermeiden, sollte daher weiter der Vorzug gegeben werden. Die in den Stellungnahmen und der heutigen Einwohnerfragestunde vorgetragenen Anregungen und Bedenken nehme man aber selbstverständlich dankbar zur Kenntnis und werde sie in die weiteren Überlegungen einfließen lassen. Berechtigten Anregungen werde man sich nicht verschließen.

 

Abschließend erläutert FBL Torkel, dass vom Beratungsverlauf die Vorlage des Berichtspunktes in der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses vorgesehen ist. Dazu werde die Verwaltung den Sachstand unter Beachtung der Stellungnahmen und der heutigen Erörterung aufbereiten.