Beschlussvorschlag:

  1. Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll für den sich aus der Anlage Nr. 1 zum Protokoll über die Sitzung des Bauausschusses am 28.11.2017 ergebenden Bereich im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ein Bebauungsplan zur Einbeziehung der Parzelle 23/16 der Flur 35, Gemarkung Edewecht, als Erschließungsfläche für das im Bebauungsplan Nr. 105 belegene Flurstück 23/15 der Flur 35, Gemarkung Edewecht, aufgestellt werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage eines entsprechenden Planentwurfes die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Auslegung der Planung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB durchzuführen.

SGL Knorr erläutert den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage.

 

RH Eiskamp erkundigt sich in der anschließenden kurzen Aussprache, ob im Falle der Herstellung der nach Bebauungsplan vorgesehenen Erschließungsstraße die private Erschließung zurückzubauen wäre. Dies wird von der Verwaltung verneint.

 

RH Apitzsch weist darauf hin, dass die Grundstücksnachbarn zukünftig an einer für sie bislang nicht zu erwartenden Stelle mit Erschließungsverkehren zu rechnen hätten. Er fragt, ob die Nachbarn mit der neuen Situation einverstanden seien. Von der Verwaltung wird hierzu ausgeführt, dass sich aus der veränderten Erschließungssituation in planungsrechtlicher Hinsicht keine außergewöhnliche Belastung ergeben werde, da lediglich der Anliegerverkehr dieses einen Grundstücks über die Fläche abgewickelt werde. Dieser Punkt sei im Planverfahren abzuarbeiten, das auch die öffentliche Auslegung des Planentwurfes beinhalte. (Anmerkung der Verwaltung: Im Nachgang zur Beratung kann berichtet werden, dass die Nachbarschaft des Bauvorhabens über die beabsichtigte Erschließungsvariante informiert und damit einverstanden ist).

 

Nachdem auf Nachfrage von RF Taeger noch Fragen zur Müllentsorgung geklärt worden sind unterbreitet der Ausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden