Beschlussvorschlag:

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und zum Bebauungsplan Nr. 191 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der Abwägung entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

  1. Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013, der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung gem. § 6 Abs. 5 BauGB in der vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung dieser Flächennutzungspläne beim Landkreis Ammerland zu beantragen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 191, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Bebauungsplan nach Genehmigung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland zusammen mit der Flächennutzungsplanänderung in Kraft zu setzen. Auf die Bekanntmachung ist in der Nordwest-Zeitung – Ammerländer Teil – hinzuweisen.

Herr Lübeck trägt zum Planungsstand anhand der Beschlussvorlage vor.

 

In der anschließenden kurzen Aussprache wird von RH Erhardt nochmals darauf hingewiesen, dass für die zu fällenden Eichen an der Landesstraße ein ortsnaher Ersatz erfolgen müsse und sich als 1:1-Ersatz darstellen sollte. D.h. das für die zu beseitigenden Eichen auch wieder Eichen gepflanzt werden sollten.

 

Der Ausschuss unterbreitet sodann dem Rat über den Verwaltungsausschuss folgenden