Sitzung: 28.11.2017 Bauausschuss
Vorlage: 2017/FB III/2582
Beschlussvorschlag:
- Zu den während der öffentlichen
Auslegung zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und zum
Bebauungsplan Nr. 191 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der
Abwägung entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen
entsprechend zu benachrichtigen.
- Der Entwurf der 11. Änderung des
Flächennutzungsplanes 2013, der aufgrund der Vorschriften des
Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt
wurde, wird einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung gem.
§ 6 Abs. 5 BauGB in der vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Genehmigung dieser Flächennutzungspläne beim Landkreis
Ammerland zu beantragen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 191, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zur Zeit geltenden
Fassung aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit
Begründung und zusammenfassender Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB
beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Bebauungsplan nach
Genehmigung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durch
Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland zusammen mit der
Flächennutzungsplanänderung in Kraft zu setzen. Auf die Bekanntmachung ist
in der Nordwest-Zeitung – Ammerländer Teil – hinzuweisen.
Herr Lübeck trägt zum Planungsstand anhand der Beschlussvorlage vor.
In der anschließenden kurzen Aussprache wird von RH Erhardt nochmals darauf hingewiesen, dass für die zu fällenden Eichen an der Landesstraße ein ortsnaher Ersatz erfolgen müsse und sich als 1:1-Ersatz darstellen sollte. D.h. das für die zu beseitigenden Eichen auch wieder Eichen gepflanzt werden sollten.
Der Ausschuss unterbreitet sodann dem Rat über den Verwaltungsausschuss folgenden