Es wird von verschiedenen Anliegern des Roten-Steinweg-Sees zunächst das Empfinden zum Ausdruck gebracht, dass die Gemeinde sie nicht umfassend und fortlaufend über die Planungsentwicklungen informiere. Im Einzelnen wird kritisch hinterfragt, wie die Gemeinde verhindern wolle, dass sich aufgrund des Landschaftsfensters die von ihnen befürchteten Gefahren und Beeinträchtigungen hinsichtlich Lärm, Vandalismus, Verunreinigungen des Geländes und des Gewässers sowie unkontrolliertes unbefugtes Betreten verwirklichen; dies insbesondere mit Blick darauf, dass die Planungsidee auf eine Zaunanlage verzichte.

 

Hinsichtlich der Einbindung der Anlieger stellt FBL Torkel klar, dass es über den gesamten Entwicklungsprozess einen immer wiederkehrenden Austausch in Form von Schreiben, Gesprächen und auch Ortsterminen gegeben habe. Es sei aber auch zu berücksichtigen, dass man auf Grundlage dieses Austausches einen internen Entwicklungs- und Planungsprozess zu vollziehen hatte. Über die wesentlichen Schritte seien hierbei auch die Anlieger in Kenntnis gesetzt worden.

 

FBL Torkel führt weiter aus, dass der Gemeinde die übrigen genannten Punkte bekannt sind und – soweit realistisch möglich – in der Planung berücksichtigt werden. Er stellt noch einmal heraus, dass es sich um eine Planungsskizze handele, aus der die grundsätzlichen Planungsgedanken abzuleiten sind. Die konkrete Ausformung bleibe einer Detail- und Ausführungsplanung vorbehalten. Eine Zaunanlage sei grundsätzlich aus Tierschutzgründen nicht wünschenswert. Das rechtswidrige Betreten angrenzender Flächen solle aber selbstverständlich nach Möglichkeit verhindert bzw. erschwert und damit unwahrscheinlicher gestaltet werden. Hierzu sei eine entsprechende Bepflanzung der Wegeflächen eine denkbare Möglichkeit. Bei der Frage der Verantwortlichkeit bei Gewässerverunreinigungen wie auch bei anderen Sachbeschädigungen gelte wie überall sonst auch das Verursacherprinzip. Das Risiko eines Schadenseintrittes bzw. eines rechtswidrigen Verhaltens könne man nur minimieren, ganz ausschließen könne man es aber nie.