FBL Sander erläutert den Sachverhalt anhand der mit der Einladung übersandten Vorlage.

Er gibt zu bedenken, dass bisher lediglich die tatsächlichen IST-Zahlen vorgestellt wurden und etwaige Zuzüge nicht berücksichtigt wurden. Anhand der diesem Protokoll als Anlage beigefügten Übersicht erläutert er, dass die im Jahr 2014 prognostizierten Schülerzahlen im Grundschulbereich für das Schuljahr 2017/18 tatsächlich um ca. 9 % gestiegen seien. Somit könne man auch ohne die Ausweisung weiteren Baulandes davon ausgehen, dass die Schülerzahlen weiterhin steigen werden.

FBL Sander erläutert, dass die Verwaltung mit verschiedenen Fachbüros in Kontakt stehe, um mit Hilfe externer demographischer Ausarbeitungen zukünftig auch die möglichen Zuzüge in den einzelnen Ortschaften besser in den Bedarfsplanungen zu berücksichtigen.

 

RH Frahmann erkundigt sich, warum in der Grund- und Oberschule Friedrichsfehn auch Schüler/innen benachbarter Kommunen beschult werden und möchte wissen, wie dies möglich ist.

 

SGL Schöbel teilt mit, dass man eine Ausnahmegenehmigung für die Beschulung an einer auswärtigen Schule erhalten könne. Diese Genehmigung werde allerdings nur erteilt, wenn sowohl der Schulleiter der eigentlich zuständigen Schule als auch der Schulleiter der gewünschten Schule dem Antrag zustimmen. Außerdem müsse die Kommune, die Träger der gewünschten Schule ist, dem Antrag zustimmen. Abschließend ist noch die Genehmigung des Trägers der Schülerbeförderung einzuholen.

SGL Schöbel erläutert abschließend, dass es recht aufwendig sei, eine entsprechende Genehmigung zu erhalten. Die Gemeinde stimme diesen Anträgen nur zu, wenn freie Schulplätze vorhanden seien. Es handele sich hier tatsächlich um wenige Ausnahmefälle.

 

RH Jeddeloh gibt zu bedenken, dass vor der Ausweisung neuer Baugebiete zwingend geklärt sein müsse, dass auch im Schulbereich genügend freie Kapazitäten vorhanden seien.

 

BMin Lausch betont, dass auch ohne die Ausweisung von Bauflächen Zuzüge erfolgen, da dann alte Häuser gekauft und saniert werden und auf großen Grundstücken weitere Neubauten entstehen.

Abschließend gibt sie zu bedenken, dass bei einem kompletten Verzicht auf Ausweisung weiterer Baugebiete dauerhafte wichtige Einnahmequellen fehlen würden, welche auch für andere Projekte benötigt würden.

 

FBL Sander gibt zu bedenken, dass durch den Zuzug junger Familien auch weitere Schlüsselzuweisungen der Gemeinde zu Gute kommen würden. Außerdem werde das Grund- und Einkommenssteueraufkommen wachsen.

 

Abschließend betont er, dass auch bei einer gleichbleibenden Schülerzahl Veränderungen entstehen könnten, wenn Eltern bei der Auswahl der Schule anders entscheiden.

 

RF Garlichs-Kappmeier betont, dass einzelne Ortschaften behutsam wachsen sollten, anstatt zu explodieren. Dann hätte man auch die Chance auf langfristige Trends zu reagieren und die vorhandene Infrastruktur entsprechend wachsen zu lassen.

 

Abschließend möchte sie wissen, ob über die vorhandenen Schuleinzugsgebiete sichergestellt sei, dass auch die kleinen Schulen dauerhaft nicht im Bestand gefährdet seien.

 

SGL Schöbel bejaht dies, da die Satzung der Schuleinzugsgebiete der Gemeinde Edewecht in einigen Ortschaften den Eltern bewusst die Möglichkeit gebe, sich neben den großen Schulen gezielt für eine kleine Grundschule zu entscheiden.

Abschließend betont er, dass die Grundschulen Jeddeloh und Osterscheps im Bestand nicht gefährdet seien.

 

RF Taeger zeigt sich erfreut, dass dem Ausschuss eine Gegenüberstellung von den Prognosezahlen der Vergangenheit und den dann tatsächlich vorhandenen Schülerzahlen vorgelegt worden sei. An dieser Übersicht könne man eindeutig erkennen, dass man sich nicht alleine auf die IST-Prognosen verlassen könne, sondern auch Zuzüge bei sämtlichen Bedarfsplanungen berücksichtigen müsse.