Beschlussvorschlag:

Der vorgeschlagenen Neuregelung der Trägerbeteiligung der Ev.-luth. Kirchengemeinde Edewecht wird mit Wirkung ab dem 01.01.2018 zugestimmt.


SGL Schöbel erläutert den Sachverhalt anhand der mit der Einladung übersandten Vorlage.

 

Auf Nachfrage von RH Apitzsch legt SGL Schöbel dar, dass zukünftig die Aufstockung einer Kindertagesstätte um eine weitere Gruppe nur dann von der Ev.-luth. Kirchengemeinde bezuschusst werde, wenn in einer anderen Kindertagesstätte eine Gruppe geschlossen werde. Diese Ausführung wird von Herrn Dreesmann von der Gemeinsamen Kirchenverwaltung Ammerland bestätigt.