RH Urbanke bittet um Auskunft, wofür die Einnahmen aus der Hundesteuer verwandt werden.

 

Hierzu führt FBL Pannemann aus, diese Erträge fließen, wie allen anderen Steuern auch, in den allgemeinen Haushalt und stehen dort für allgemeine Ausgaben, darunter selbstverständlich auch z. B. die Anschaffung von Hundekot-Stationen, zur Verfügung. Eine Zweckbindung nur für Hundeangelegenheiten besteht nicht.