Ein Bürger erklärt, dass die unter Tagesordnungspunkt 9 zu beratende Ausweisung eines Baugebiets nördliche der Landesstraße in Osterscheps seiner Ansicht nach Auswirkungen für die dort ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe mit sich bringen könnte. Er erkundigt sich, ob die Fläche bezüglich der Verträglichkeit mit den Geruchsimmissionen der ansässigen Betriebe begutachtet wurde.

 

Seitens der Verwaltung wird erklärt, dass ein diesbezügliches Gutachten im Jahr 2016 durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen erstellt wurde. Die Fläche erfüllt demnach die Voraussetzungen für eine Wohnbebauung.

 

Der Bürger erkundigt sich ferner, ob auch eine schadlose Oberflächenentwässerung des Gebiets sichergestellt werden kann. Hierzu antwortet die Verwaltung, dass diesbezüglich bereits ein Termin mit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Ammerland und der Ammerländer Wasser stattfand. Eine schadlose Oberflächenentwässerung des Gebiets ist möglich.

 

Abschließend erkundigt sich der Bürger, ob die in dem Gebiet vorhanden Wallhecken geschützt bleiben. Die Verwaltung versichert, dass die gesetzlichen Schutzbestimmungen für Wallhecken eingehalten werden und im Falle einer Planung die Untere Naturschutzbehörde beteiligt wird.