Beschluss:

Zur Erhebung von Ausbaubeiträgen für den Ausbau der Schulstraße im Bereich zwischen der Landesstraße L 828 und der Kreisstraße K 140 werden die Kosten für die Erneuerung der Fahrbahnpflasterung und der Straßenentwässerung gem. § 6 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Nr. 9 der Satzung der Gemeinde Edewecht über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen vom 24.03.2015 gesondert ermittelt und kostenmäßig abgespaltet. Für die Maßnahmen werden Teilbeträge erhoben.


Zunächst gibt FBL Pannemann bekannt, dass die Maßnahme im vergangenen Sommer vollumfänglich abgearbeitet wurde und mit allen Anwohnern Ablöseverträge geschlossen werden konnten.

 

RH Kaptein lehnt namens der FDP-Fraktion die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen grundsätzlich ab. Seiner Ansicht nach handele es sich hierbei um eine versteckte Steuererhöhung, die nur einzelne Bürger treffe und dies oft in erheblichem Maße. Anwohner von Kreisstraßen unterlägen dagegen bspw. keiner entsprechenden Zahlungspflicht. 

 

Hierzu erläutert FBL Torkel, aus Sicht der Verwaltung eröffne sich kaum eine andere Möglichkeit der Beteiligung der Bürger an den entstehenden Kosten. Eine allgemeine Steuererhöhung würde dagegen auch die Bürger treffen, die in der Vergangenheit bereits Beiträge oder entsprechend höhere Kaufpreise gezahlt hätten.

 

Sodann fasst der Rat folgenden