Beschluss:

  1. Zu den während der Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird im Sinne der Beschlussvorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 12.09.2017 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu informieren.

 

  1. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40, der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Bebauungsplan durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen. Auf die Bekanntmachung ist in der Nordwest-Zeitung – Ammerländer Teil – hinzuweisen.

Nach einer kurzen Erläuterung der Beschlussvorlage durch FBL Torkel gibt RF Taeger für die SPD-Fraktion ihrer Freude über die harmonische Entwicklung des Bebauungsplanes Ausdruck. Sie empfinde das Ergebnis als Win-win-Situation für Anlieger und Politik. Insbesondere seien hier die Innenverdichtung im Rahmen des Entwicklungskonzeptes und die Parksituation besonders gelungen.

 

Dieser Einschätzung schließt sich RF Exner für die CDU-Fraktion an. Sie betont als besonders positiv den Umstand, dass nun Privatgrundstücke veräußert werden könnten und so auch Nachkommen die Möglichkeit hätten, preisgünstig in räumlicher Nähe zur Familie zu bauen. Dies habe neben praktischen Vorteilen für junge Familien auch den Effekt, überproportionalem Abzug aus dem ländlichen Raum entgegen zu wirken.

 

Sodann fasst der Rat folgenden