Antrag:

Der Tagesordnungspunkt wird in der folgenden Sitzung des Bauausschusses weitergehend beraten. Die Verwaltung wird beauftragt, bis dahin ein städtebauliches Konzept zu erstellen, aus welchen die Auswirkungen auf die Natur und Landschaft, bestehende Wallhecken und Entwicklungsmöglichkeiten der angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebe ersichtlich werden. Ferner sollen die Auswirkungen einer Baugebietsausweisung auf die soziale Infrastruktur dargelegt werden.


GA Knorr trägt anhand der Beschlussvorlage vor. Er stellt dabei heraus, dass es zunächst nur der Aufstellungsbeschluss für die bezeichneten Teilflächen gehe. Bis zur nächsten Sitzung des Bauausschusses  wären für die Teilflächen Vorentwürfe zu erarbeiten und für den übrigen Betrachtungsraum ein städtebauliches Konzept vorzulegen.

 

Seitens RH Brunßen und RH Apitzsch wird die in Rede stehende Fläche als ortsbildprägend empfunden. Auch wenn eine Siedlungsentwicklung in Osterscheps wünschenswert und notwendig ist, so erscheint ihnen nicht nur die Landschaft als hochwertig entwickelt, sondern es sind auch Wallhecken vorhanden, welche ohnehin einen besonderen rechtlichen Schutz genießen. RH Heiderich-Willmer spezifiziert diesbezüglich, dass die Flächen entlang der Osterschepser Straße nicht nur einen bedeutenden Einfluss auf das Ortsbild haben, sondern auch ihre ökologische Wertigkeit kaum realistisch ersetzt werden können. Der Bereich entlang der Lindenallee hat hingegen keine solche herausragende Wertigkeit, hier wäre eine Bebauung aus seiner Sicht denkbar.

 

Ferner werden die Auswirkungen einer Wohnbebauung auf die angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebe thematisiert. Verwaltungsseits wurde im Rahmen der Einwohnerfragestunde bereits erläutert, dass bezüglich der Verträglichkeit der landwirtschaftlichen Immissionen mit einer Wohnbebauung eine gutachterliche Überprüfung stattfand. Das Gutachten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist diesem Protokoll als Anlage I beigefügt. RH Brunßen erkundigt sich, ob die ansässigen Betriebe durch die Wohnbebauung in ihren Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt werden.

 

Zu den Diskussionspunkten stellt die Verwaltung klar, dass ein Eingriff in die Natur und Landschaft allein aufgrund der bauplanungsrechtlichen Bestimmungen zu bewerten ist. Auch der Umgang mit den Wallhecken wird innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen geschehen. 1. GR Torkel führt weiter aus, dass die Vornahme einer detaillierten Prüfung und Ermittlung der für eine Gebietsausweisung maßgeblichen Aspekte gerade die übliche Folge eines Aufstellungsbeschlusses sei. Mit dem Beschluss hätte die Verwaltung gleichzeitig den Auftrag verbunden, die gerade diskutierten Aspekte zu prüfen und in einen Planungsvorschlag und eine städtebauliche Konzeption zu überführen, der dann in der nächsten Bauausschusssitzung zu beraten gewesen wäre und in einen konkreten Vorentwurf hätte münden können. Er könne nur noch einmal klarstellen, dass mit einem Aufstellungsbeschluss allein keinerlei inhaltliche Vorfestlegung verbunden sei. Vielmehr sei er als Startschuss für die Abarbeitung der für eine konkrete Planung relevanten Punkte zu verstehen.

 

Während RH Kaptein die Auffassung der Verwaltung zum weiteren Vorgehen teilt, wird von RH Brunßen argumentiert, dass mit einem Aufstellungsbeschluss aus Sicht seiner Fraktion bereits Fakten geschaffen werden, hinter die man nicht mehr zurück könne. Hierfür seien aber noch zu viele Fragen nicht hinreichend geklärt. Er bestehe darauf, dass in diesem Fall bereits vor einem Aufstellungsbeschluss alle relevanten Belange intensiver beleuchtet werden. Hierzu zähle neben den Belangen von Natur und Landschaft sowie denen der Landwirtschaft auch eine belastbare Aussage zu den Auswirkungen einer Planung auf die soziale Infrastruktur. Seine Fraktion lehne daher eine Beschlussfassung über einen Aufstellungsbeschluss zu diesem Zeitpunkt ab. Stattdessen sollte der Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss dahingehend lauten, dass die Verwaltung bis zur Sitzung des Bauausschusses am 28.11.2017 ein städtebauliches Gesamtkonzept für den Bereich erarbeitet, in dem die oben genannten Aspekte Berücksichtigung finden. Außerdem sollten bis dahin die Auswirkungen einer möglichen Planung auf die soziale Infrastruktur (insbesondere Krippen- und Kindergartenplätze) vorgelegt werden. Dabei erinnert RH Brunßen daran, dass seine Fraktion die Auffassung vertrete, dass generell vor der Ausweisung neuer Baugebiete in Edewecht die Leistungsfähigkeit der Krippen und Kindertagesstätten im gesamten Gemeindegebiet bestimmt werden müsse.

 

Nach einer intensiven Diskussion zu den von RH Brunßen vorgetragenen Aspekten, sowie dem grundsätzlichen Für und Wider einer Planung unterbreitet der Bauausschuss auf Vorschlag von RH Kaptein dem Verwaltungsausschuss folgenden