Eine Bürgerin erkundigt sich, an wen sich Bürgerinnen und Bürger bei Eingaben zur 380-kV-Leitung, auch bei zukünftigen Verfahrensschritten, wenden können. BMin Lausch erklärt, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus dem Sachgebiet Bauverwaltung der Gemeinde Edewecht im Rahmen ihrer Zuständigkeiten gern behilflich sind.

(Anmerkung der Verwaltung: Bei allen Rückfragen zum Projekt steht die Bürgerreferentin Frau Janina Schultze der Firma TenneT unter der Telefonnummer 0151-18874351 zur Verfügung.)

 

Weiterhin erkundigt sich eine Anwesende, ob die Auswirkungen der mit einer Erdverkabelung verbundenen Bodenbewegungen in der gemeindlichen Stellungnahme berücksichtigt wurden. GA Knorr erläutert diesbezüglich, dass die Gemeinde Edewecht als von der Planung betroffene Kommune lediglich zu den ihr zustehenden Rechten und Hoheiten Stellung beziehen kann. Eingriffe in Natur und Boden werden von der Raumordnungs- bzw. Naturschutzbehörde, beides Landkreis Ammerland, bewertet. Nichtsdestotrotz werde man auf die besonderen Bodenverhältnisse hinweisen.

 

Ferner erkundigt sich eine Bürgerin, ob die betroffenen Kommunen ihre Belange gemeinschaftlich abwägen. GA Knorr antwortet, dass ein gemeinschaftlicher Austausch über die Dialogforen des Verfahrens gewährleistet ist, die Stellungnahmen allerdings für das jeweilige Gemeindegebiet separat erstellt werden.

 

Ein Bürger kritisiert, dass aus seiner Sicht die Stellungnahme der Gemeinde Edewecht zu stark auf die Vorzugsvariante in der Ausführung als Erdverkabelung fokussiert ist. Die Verwaltung weist darauf hin, dass alle Varianten und Ausführungen gleichermaßen intensiv bewertet wurden.

 

Eine Bürgerin hinterfragt, ob es festgelegte raumordnerische  Abstände gibt, welche ein Erdkabel zu einem Wohnhaus einhalten muss. GA Knorr verneint dies. Ein Mindestabstand für ein Erdkabel ergibt sich lediglich aus dem technisch Unausweichlichen.