Ein Bürger gibt zu bedenken, dass bei der Einrichtung einer vereinsübergreifenden Jugendabteilung nicht nur der reine Leistungsgedanke zähle. Vielmehr gehe es auch darum, Jugendlichen aus kleineren Vereinen, wo eine eigene Jugendmannschaft aufgrund von Spielermangel nicht mehr gebildet werden könne, die Möglichkeit zu geben, vereinsübergreifend am Punktspielbetrieb teilnehmen zu können.