Beschluss:

Die Gemeindeverwaltung prüft die bestehenden Möglichkeiten für baugestalterische Vorgaben und stellt diese dem Bauausschuss vor. Dabei sollen auch die Vor- und Nachteile der Optionen aufgezeigt werden.


Vorsitzende Exner verliest den Antrag der CDU-Fraktion.

 

Anschließend erörtert RH Brunßen die Absichten des Antrags. In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Bauvorhaben im Rahmen der Innenverdichtung, insbesondere der Siedlungsschwerpunkte Edewecht und Friedrichsfehn, neu errichtet worden. Diese haben allein durch ihre Präsenz einen Einfluss auf das Ortsbild, bedingen es aber auch durch ihre äußere Gestaltung erheblich. Die verschiedenen ästhetischen Vorlieben der einzelnen Bauherren zielen dabei nicht immer auf ein harmonisches Ortsbild ab. Die CDU-Fraktion würde es begrüßen, wenn das Ortsbild der Gemeinde erhalten bleibt und möchte dieses schützen. Gleichzeitig soll durch ortsbildschützende Bestimmungen keine abschreckende Wirkung auf Bauherren entstehen. Um bestehende Möglichkeiten im Hinblick auf diese konträren Ziele überblicken zu können, soll die Verwaltung bestehende Optionen prüfen und dem Ausschuss hierüber berichten.

 

RH Eiskamp ergänzt, dass auch eine Vielfältigkeit in der Bebauung gesichert werden soll. Ihm sei aufgefallen, dass in neueren Siedlungen teilweise Häuser zum Verwechseln ähnlich errichtet werden, was sich ebenfalls nicht positiv auf das Ortsbild auswirkt.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Thematik bereits vor einiger Zeit vom Planungsbüro NWP in einem Vortrag ausgearbeitet und dem Bauausschuss vorgestellt worden ist. In diesem Vortrag seien seinerzeit bereits die hohen Anforderungen an eine derartige Planung dargelegt worden. Die Präsentation hierzu ist als Anlage 4 beigefügt.

 

Abschließend fasst Vorsitzende Exner die vorgebrachten Ausführungen zusammen. Danach fasst der Bauausschuss folgenden