Beschluss:

Die Satzung der Gemeinde Edewecht über die Erhebung einer Spielgerätesteuer für das entgeltliche Benutzen von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits- sowie Unterhaltungsgeräten und -automaten (Spielgerätesteuersatzung) wird entsprechend dem vorgelegten Antrag der CDU-Fraktion zum 01.01.2018 geändert. Der in § 7 Abs. 1 genannte Steuersatz wird auf 20 vom Hundert festgesetzt.

 

Der mit dem Protokoll der Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses vom 06.06.2017 übersandte Entwurf einer 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Edewecht über die Erhebung einer Spielgerätesteuer für das entgeltliche Benutzen von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits- sowie Unterhaltungsgeräten und              -automaten (Spielgerätesteuersatzung) wird als Satzung beschlossen.


RH Brunßen erläutert kurz den Antrag der CDU-Fraktion und betont, die relativ hohe Anzahl von Spielotheken in Edewecht und Portsloge sei sicherlich vielen Menschen ein Dorn im Auge. Hierdurch würde einerseits der erste Eindruck bei Ortsein- und           -durchfahrten beeinträchtigt, andererseits würde durch die hohe Anzahl der Spielotheken die finanzielle und zwischenmenschliche Not in einigen Familien gefördert. Die Kommunen hätten leider keine großen Einflussmöglichkeiten auf die Ausbreitung dieses Gewerbes, weshalb sie zumindest in finanzieller Hinsicht alle Möglichkeiten zur Kompensation der negativen Auswirkungen ausschöpfen müsse. Die durch diese Steuererhöhung zu erwartenden Mehreinnahmen sollten demzufolge für soziale und ehrenamtliche Zwecke eingesetzt werden. Nicht zuletzt rechne er durch die Anhebung der Spielgerätesteuer mit einer abschreckenden Wirkung auf weitere potenzielle Betreiber von Spielotheken im Gemeindegebiet.

 

Für die SPD-Fraktion schließt sich RF Taeger diesen Ausführungen an. Da die Gemeinde in ihren Regulierungsmöglichkeiten begrenzt sei, sehe auch sie in der Anhebung dieser Steuer zumindest ein klares Signal an weitere potenzielle Betreiber. Die voraussichtlichen Mehreinnahmen sollten aus ihrer Sicht bspw. für die Verschönerung des Ortsbildes oder für die Sozialarbeit an Schulen ggf. zum Thema „Spielsucht“ o. ä. eingesetzt werden.

 

Für Die Linke spricht sich auch RH Krause ebenfalls für die Anhebung der Steuer aus und bedauert grundsätzlich die Existenz der Spielotheken im Gemeindegebiet. Hierdurch werde nicht nur Spielsucht gefördert, es sei auch zu befürchten, dass dieses Gewerbe dem organisierten Verbrechen als Geldwäschemöglichkeit diene. Solche Machenschaften seien längst nicht mehr nur in großen Städten zu beobachten. Er bitte, Polizei und Steuerfahndung entsprechend zu sensibilisieren. Im Übrigen plädiere er, Mehreinnahmen sowohl für soziale als auch für kulturelle Zwecke zu verwenden.

 

Für die FDP-Fraktion stimmt RH Kaptein seinen Vorrednern zu und betont, diese sei genau wie die CDU-Fraktion grundsätzlich Steuererhöhungen eher abgeneigt. In diesem Falle sei sie jedoch aus vorgenannten Gründen zu begrüßen.

 

Sodann fasst der Rat folgenden