Beschluss:

Die in der Beschlussvorlage zu der Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 06.06.2017 genannten über- und außerplanmäßigen Aufwendung/Auszahlungen im Haushaltsjahr 2017 werden gem. § 117 NKomVG genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen.


Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden