Beschlussvorschlag:

  1. Den Entwürfen der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie des Bebauungsplanes Nr. 192 „Spiekerooger Straße“ wird zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen mit den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Planentwürfen und Begründungen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu verbinden.

GA Knorr führt anhand der als Anlage 2 beigefügten Präsentation in die Thematik ein.

 

RH Erhardt begrüßt, dass vor einer Erschließung des Baugebiets zunächst der gesamte Torf der Fläche entnommen und dem Wirtschaftskreislauf zugeführt werden soll. Außerdem befürwortet er die angepassten Festsetzungskombinationen. Diese positiven Aspekte wiegen jedoch nach seiner Ansicht die Nachteile der Inanspruchnahme der freien Landschaft für Siedlungsentwicklung nicht auf. Eine hinzutretende Bebauung in der vorgestellten Dimension erscheint auch im Hinblick auf die bereits stark ausgelastete Infrastruktur Friedrichsfehns als nicht verträglich. Die Planung sei insofern abzulehnen.

 

Hierauf folgt eine Diskussion über die Abstimmung der Wohnraumentwicklung mit den Kapazitäten der sozialen Infrastruktur. Die Auslastung von Betreuungsangeboten und Schulen ist bereits auf einem hohen Niveau. Es besteht Einigkeit darüber, dass die Kapazitäten nicht überlastet werden dürfen und zukünftig ein besonderes Augenmerk hierauf bei hinzutretendem Wohnraum zu richten ist.

 

Im Hinblick auf den bereits begonnenen Endausbau der „Spiekerooger Straße“ erkundigt sich RH Bekaan, ob die anstehenden Baustellenverkehre des Bodenabbauvorhabens schadfrei über den dann fertigen Straßenkörper erfolgen können. 1. GR Torkel erläutert diesbezüglich, dass die bevorstehenden Verkehre bedacht worden sind. Da der Straßenkörper technisch für die Aufnahme von industriellen Verkehren ausgelegt ist und im Baugebiet an der Straße bereits viele Bauvorhaben abgeschlossen sind, konnte mit dem Endausbau begonnen werden. RH Bekaan macht darauf aufmerksam, dass der kurvige Straßenverlauf für Industriestraßen atypisch ist. Er regt an, den Straßenzustand vor Beginn des Bodenabbaus genau zu dokumentieren, damit eventuelle Beschädigungen zweifelsfrei zugeordnet werden können.

 

Unter Bezug auf die Stellungnahme des Landkreises Ammerland erkundigt sich RH Apitzsch, ob zum Schutz von Menschen neuerdings 400 m Abstand zwischen Wohnungen und dem Freileitungsstromnetz einzuhalten sind. GA Knorr führt hierzu aus, dass sich die Ausführungen des Landkreises Ammerland auf die Vorschriften der Landesraumordnung beziehen. Dabei handelt es sich um planerische Aspekte, bei denen der optisch-visuelle Schutz des Wohnumfeldes im Vordergrund steht.

 

Sodann ergeht vom Bauausschuss an den Verwaltungsausschuss folgender