Beschlussvorschlag:

Für die Anschaffung von darstellenden Medien in den Schulen der Gemeinde Edewecht sollen beginnend ab dem Jahr 2017 jährlich 20.000,- € als Grundförderung bereitgestellt werden.

Diese Grundförderung ist zweckgebunden. Die Schulen können bis zum 30.09. eines jeden Jahres Anträge auf die Bezuschussung darstellender Medien für das Folgejahr stellen.

Für das Jahr 2017 werden die Finanzmittel gemäß § 117 NKomVG außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.


GA Schöbel erläutert den Sachverhalt anhand der mit der Einladung übersandten Vorlage.

 

RF Garlichs-Kappmeier unterstützt den Vorschlag der Gemeinde. Sie spricht sich dafür aus, in den nächsten Jahren alle Schulen mit stabilem Internet und WLAN auszustatten. Sie regt an, dass auch gerade die kleineren Grundschulen sich Anregungen von außerhalb holen könnten, um eigene Konzepte zu entwickeln.

 

RH Reil erkundigt sich, ob die Einrichtung des stabilen Internets sowie die Anschaffung der ISERV-Server über den neu zu bildenden Ansatz abgerechnet werden könnten, da es sich hierbei nicht um unmittelbare neue Medien handele.

 

Er teilt abschließend mit, dass er sich wünschen würde, dass man sich zusammen mit den Schulen an einen Tisch setze, um gemeinsam Konzepte zu erarbeiten.

 

BMin Lausch und GA Schöbel erläutern, dass die Schulen verschiedene Ansätze hätten, sodass eine gemeinschaftliche Lösung aus Sicht der Verwaltung nur schwer möglich sei. Abschließend gibt man zu bedenken, dass es sich bei den jeweiligen Konzepten der einzelnen Schulen um das Schulinnenleben handele. Hier habe die Verwaltung kein Mitspracherecht.

 

RH Reil gibt abschließend zu bedenken, dass mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 20.000,- € nicht viel angeschafft werden könne, sodass es sehr lange dauern werde, bis alle Schulen gut ausgestattet seien.

 

GA Schöbel bestätigt dies und teilt mit, dass es sich hier um den Einstieg in ein neues Themenfeld handele und der Betrag von 20.000,- € lediglich ein Vorschlag der Verwaltung sei.

 

RH Krallmann spricht sich dafür aus, im laufenden Jahr mit der Ausschüttung eines Betrages zu beginnen und gibt zu bedenken, dass die Astrid-Lindgren-Schule bereits über das nötige Internet und WLAN verfüge, um interaktive Displays effektiv im Unterricht einzusetzen. Außerdem habe die Schule dem Schulausschuss bereits im vergangenen Jahr ein schlüssiges Konzept vorgelegt.

 

Er möchte abschließend wissen, ob die Schulen dann zukünftig in regelmäßigen Abständen einen Betrag in Höhe von 30.000,- € (10.000,- € EDV und 20.000,- € darstellende Medien) zur Verfügung gestellt bekämen.

 

BMin Lausch und GA Schöbel stellen klar, dass die jährliche Bezuschussung der EDV nach einer festgelegten Reihenfolge allen Schulen zu Gute komme.

 

Für die Anschaffung neuer Medien sollten aus Sicht der Verwaltung die Schulen bis zum 30.09. eines jeden Jahres Anträge bei der Verwaltung stellen und diese konzeptionell begründen, sodass in der Folge der Schulausschuss über die Verteilung der Gelder für das Folgejahr entscheiden könne.

 

RF Taeger begrüßt die Einführung eines jährlichen Zuschusses, der nicht reihum an alle Schulen, sondern auf Antrag einzelner Schulen gewährt werde. Sie zeigt sich erstaunt, dass die bereits vorhandene Ausstattung an den einzelnen Schulen so stark variiere. Sie spricht sich außerdem dafür aus, vorrangig dafür Sorge zu tragen, dass alle Schulen mit stabilem Internet und WLAN ausgestattet werden.

 

RH Frahmann zeigt sich auch sehr verwundert, wie unterschiedlich die Ausstattung der einzelnen Schulen sei und regt an, zukünftig regelmäßig über weitergeführte Konzepte der einzelnen Schulen zu berichten, um unter Umständen den anderen Schulen Anregungen zu geben.

 

RF Garlichs-Kappmeier erkundigt sich, ob es nicht wirtschaftlich attraktiv sei, größere Bestellungen für mehrere Schulen zu tätigen. So könnte man flächendeckend an allen Schulen stabiles WLAN und den ISERV-Server einführen.

 

GA Schöbel bestätigt, dass alle Schulen an flächendeckendem WLAN und dem ISERV-Server interessiert seien. Er weist allerdings darauf hin, dass auch hier hohe Kosten entstehen würden. So würden z. B. für die Ausstattung der Edewechter Oberschule mit flächendeckendem WLAN Kosten in Höhe von ca. 20.000,- € entstehen.

 

RH Apitzsch erkundigt sich, ob für die Schulen nicht auch die Möglichkeit bestehe, eine Versorgung mit flächendeckendem Freifunk-WLAN zu erhalten.

 

GA Schöbel erläutert, dass die Möglichkeit bestehe, aber dies keine Alternative für Schulen sei, da man über Freifunk ungeschützt und ohne Steuerungsmöglichkeit der einzelnen Schulen im gesamten Internet surfen könne.