Beschlussvorschlag:

Das LEADER-Projekt „Ausbau des Radwegesystems in der Gemeinde Edewecht“ soll für die Abschnitte 1) und 3) gemäß der in der Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses vom 04.04.2017 vorgelegten Ausführungsbeschreibung durchgeführt werden; und zwar den Abschnitt 1) im Jahre 2017 sowie für den Abschnitt 3) in 2018, sofern sich die Gemeinde Barßel an dem Kooperationsprojekt beteiligt.

 

Der Abschnitt 2) soll abweichend von der ursprünglichen Ausführungsbeschreibung nur in einer Breite von 1,0 m ohne umfassende Tiefbaumaßnahmen sowie mit einer wirksamen Absperrung für Krafträder im Jahre 2017 durchgeführt werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Arbeiten öffentlich auszuschreiben.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Abschnitt 1): mehrheitlich beschlossen; 5 Ja, 4 Nein

Abschnitt 2): mehrheitlich beschlossen; 5 Ja, 2 Nein, 2 Enthaltungen

Abschnitt 3): mehrheitlich beschlossen; 8 Ja, 1 Enthaltung


1.GR Torkel erläutert den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage. Hierbei geht er insbesondere auf die förderrechtlichen Rahmenbedingungen ein. Desweiteren werden von ihm die sich aus der zwischenzeitlich erfolgten Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde sowie der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als Förderstelle für die Mittel nach dem NGVFG ergebenden Auswirkungen auf die ursprüngliche Wegeplanung insbesondere hinsichtlich des Wegeabschnittes am Fintlandsmoor erläutert. Hinsichtlich der Einwendungen des Hegeringes weist er darauf hin, dass bei der Herstellung der Wege auch die Belange der wild lebenden Tiere zu berücksichtigen seien. Deshalb sei selbstverständlich eine Nutzung der Wege durch motorisierte Fahrzeuge auszuschließen. Allerdings sei auch darauf hinzuweisen, dass die Beschäftigung insbesondere mit dem Wegeabschnitt am Fintlandsmoor bereits im Rahmen der Flurbereinigung in einem entsprechenden Arbeitskreis intensiv diskutiert wurde. Seinerzeit sei die Herstellung des Weges einhellig im damaligen Arbeitskreis auch unter Einbeziehung der unteren Naturschutzbehörde sowie der Jägerschaft  befürwortet worden. Der Hegering begegne der Planung nunmehr zwar mit erheblichen Bedenken. Angesichts der eindeutigen Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde, die gegen die Wegeführung in Art und Ausmaß der Bauausführung keine Bedenken geäußert habe sondern vielmehr die ordnende Wirkung des Weges für diesen Bereich begrüße sowie der Aussage der NLStbV, dass von dort eine Förderung der Maßnahmen erfolgen könne, obwohl durch die Breite von 2,0 m aufgrund der besonderen Bedingungen vor Ort die ansonsten für eine Förderung geltende Mindestbreite von 2,50 m unterschritten werde, rät er dazu, den Planungen zuzustimmen.

 

In der anschließenden intensiven Aussprache kommt zum Ausdruck, dass insbesondere die Wegeführung entlang des Fintlandmoores in der vorgelegten Form auf erhebliche Skepsis aus einem größeren Kreis der Ausschussmitglieder stößt. Insbesondere von Seiten der CDU-Fraktion werden aber auch die übrigen vorgeschlagenen Wegeverbindungen in Frage gestellt. Es wird darauf verwiesen, dass durch die Wege eine Zerschneidung der Landschaft erfolge, mit illegaler Müllentsorgung und einer Störung der Tierwelt zu rechnen sei. In der Praxis sei es kaum möglich, durch bauliche Hindernisse eine Übernutzung der Wege z. B. durch Motorradfahrer tatsächlich vollständig auszuschließen. Andererseits sei aufgrund der unzureichenden Befestigung der Wegeoberfläche die Barrierefreiheit nicht zu gewährleisten. Die Wege seien zudem nicht als z. B. Schulweg zur Außenstelle des Gymnasium geeignet. Hierzu lägen sie zu abseits, so dass Schulkinder hier keinen sicheren Schulweg vorfinden würden. Ein Mehrwert für den Radtourismus sei auch nicht erkennbar, da es im fraglichen Bereich ausreichend Streckenalternativen gäbe. Es sei darüber hinaus zu befürchten, dass z. B. auf der Strecke „Zum Uhlenhof“ die für den landwirtschaftlichen Verkehr verbleibende Wegebreite zu gering werde.

 

RH Krüger äußert in seinem Wortbeitrag deutlich sein Unverständnis darüber, dass von Seiten des Hegeringes nunmehr derart erhebliche Bedenken gegen den Weg entlang des Fintlandsmoores geäußert werden. Dies sei deshalb so unverständlich, weil gerade dieser Weg intensiv im Rahmen der Flurbereinigung beraten worden und dort auf Zustimmung getroffen sei. Vorher habe man sogar bereits im Rahmen der Dorferneuerung in den 1990er-Jahren über diesen Weg gesprochen. Auch inhaltlich seien die genannten Befürchtungen der Jägerschaft für ihn nicht nachvollziehbar, da eine Störung des Wildes durch Radfahrer und Fußgänger aus seiner Sicht nicht eintreten würden. Es handele sich schließlich nicht um eine gut ausgebaute Radwegeverbindung, bei der von einer erheblichen Nutzungsdichte auszugehen sei. Hier seien ganz überwiegend lediglich diejenigen Naturliebhaber zu erwarten, die sich bei der Nutzung des Weges über die Bedeutung des Gebietes im Klaren seien. Es müsse außerdem festgehalten werden, dass es sich bei allen hier zur Debatte stehenden Wegen um alte Wegebeziehungen handele, so dass von einer „Zerschneidung der Landschaft“ keine Rede sein könne. Er würde es sehr bedauern, wenn aufgrund der geäußerten Bedenken, die sich aus seiner Sicht nicht nachvollziehen lassen, die Chance einer erheblichen Verbesserung der Radwegeführung vertan würde.

 

Aufgrund der sich deutlich abzeichnenden kontroversen Haltung der Ausschussmitglieder zu den verschiedenen Wegevarianten schlägt RH Korte vor, zu den einzelnen Wegen getrennt abzustimmen. Diesem Vorschlag folgt der Ausschuss einstimmig.

 

Für die Fraktion der Grünen deutet RH Reil an, dass er auch der Wegeführung  entlang des Fintlandmoores zustimmen könne, wenn dieser Weg auf einer Breite von lediglich 1,0 m befestigt werde, dies ohne größeren tiefbautechnischen Eingriff erfolge und eine adäquate Absperrung vorgenommen werde, die ein Befahren mit Krafträdern verhindere. Er beantragt deshalb, für den Fall der Ablehnung des Weges „Fintlandsmoor“ durch die Mehrheit des Ausschusses, dann über diesen Weg nochmals abstimmen zu lassen, mit der Maßgabe, dass die Breite auf 1,0 m, punktuell auf max. 1,5 m, beschränkt wird. Dieses Vorgehen wird vom Ausschuss einhellig gebilligt.

 

1.GR Torkel weist darauf hin, dass bei einer Wegebreite von weniger als 2,0 m eine Förderung nach dem NGVFG nicht mehr möglich sei. In diesem Falle müsse der gemeindliche Eigenanteil bzw. der LEADER-Anteil an der Finanzierung entsprechend erhöht werden.

 

Vorsitzender Vehndel lässt daraufhin über die drei Wegevorschläge im Sinne des Beschlussvorschlages abstimmen. Die Abstimmung bringt folgendes Ergebnis:

 

1. Weg „Holtmoor“                            5 Ja-Stimmen zu 4 Nein-Stimmen

2. Weg „Fintlandsmoor“                  3 Ja-Stimmen zu 5 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

3. Weg „Zum Uhlenhof“                  8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

 

Sodann stimmt der Ausschuss nochmals zu Weg 2, „Fintlandsmoor“, unter der Maßgabe ab, dass der Weg mit einer Breite von i. d. R. rd. 1,0 m hergestellt wird. Die Bauausführung des Weges soll ohne umfassenden Bodenaustausch erfolgen. Anstelle einer Schotterung des Weges soll die Herrichtung mit anlehmigem Füllsand erfolgen. Das Einfahren in den Weg mit motorisierten Fahrzeugen soll durch geeignete bauliche Maßnahmen wie z. B. eines Schlagbaumes mit „Fahrraddurchlass“ verhindert werden. Der Baumbestand an den Wegrändern ist zu schonen. Hierzu ergibt sich folgendes Abstimmungsergebnis:

 

Weg „Fintlandsmoor“ mit einer Breite von max. 1,0 m, ohne umfassende Tiefbaumaßnahmen sowie mit wirksamer Sperrung für Krafträder“:

 

5 Ja-Stimmen zu 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen