Beschluss:

Dem Hegering Edewecht wird für die Beschaffung von Saatgut für die Herrichtung von Blühflächen ein Betrag in Höhe von 35 % der Kosten des Saatgutes, maximal 500,- €, aus Mitteln der Lokalen Agenda bewilligt.

 

Vor Auszahlung des Zuschusses sind durch den Hegering die Aufwendungen für das Saatgut und dessen zweckentsprechende Verwendung zu belegen.


GI Lübeck erläutert den Gegenstand des Förderantrages anhand der Beschlussvorlage. RH Dr. Fittje führt vertiefend aus, dass der Landkreis Ammerland die Beschaffung des Saatguts ebenfalls finanziell unterstützt und bereits Anmeldungen für 37 ha Blühfläche vorliegen.

 

Von RH Erhardt wird angemerkt, dass bei den vom Hegering geplanten Arbeiten für die Vorbereitung der Aussaat auch das Düngen und Flügen der Flächen vorgesehen ist. Um einen höheren ökologischen Wert zu generieren, rät er von diesen Arbeiten ab. RH Dr. Fittje erklärt, dass auf diese vorbereitenden Maßnahmen verzichtet wird.

 

Sodann fasst der Ausschuss für Landwirtschaft- und Umweltschutz folgenden