Beschluss:

  1. § 17 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Edewecht vom 08.11.2016 erhält mit sofortiger Wirkung folgende Fassung:

„Die Fragen werden von der Bürgermeisterin beantwortet. Darüber hinaus können Fragen an eine Fraktion, eine Gruppe oder ein Ratsmitglied von diesen selbst beantwortet werden. Eine Diskussion findet nicht statt.“

  1. Dem § 1 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Edewecht vom 08.11.2016  wird mit sofortiger Wirkung der folgende Satz 2 angefügt:

„Spätestens fünf Tage vor den Sitzungen wird die Tagesordnung mit Vorlagen und wichtigen Anlagen ins Bürgerinformationssystem eingestellt. Dies gilt nur für den öffentlichen Teil der Sitzungen.“

 

(Punkt 1. wurde mit 17 Ja-Stimmen und 17 Enthaltungen beschlossen; Punkt 2. wurde einstimmig beschlossen.)


RH Kaptein erläutert noch einmal den Antrag der FDP-Fraktion und betont, mögliche Fragen von Bürgern zur politischen Entscheidungsfindung könnten seines Erachtens u. U. nur von den Mandatsträgern selbst beantwortet werden. Den Mandatsträgern solle deshalb auch im Rahmen von Sitzungen die Möglichkeit eröffnet werden, den Bürgerinnen und Bürgern direkt Rede und Antwort zu stehen.

 

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmt RH Heiderich-Willmer dem Antrag grundsätzlich zu, jedoch sei die vorgeschlagene Formulierung noch nicht ausgereift. Aus seiner Sicht sei nicht eindeutig erkennbar, wer wie lange befragt werden dürfe. Er schlage deshalb vor, den Antrag noch einmal zurückzustellen und die Formulierung zu präzisieren.

 

RF Taeger spricht sich namens der SPD-Fraktion für die Neufassung aus, da hierdurch die Möglichkeiten des NKomVG ausgeschöpft würden und Bürger/innen erwarten dürften, dass Ratsmitglieder sich inhaltlich mit allen anstehenden Themen befassten und hierzu Aussagen machen könnten. Sei dies einmal nicht der Fall, bestehe immer die Möglichkeit, Antworten – ggfs. auch schriftlich – nachzureichen.

 

Namens der CDU-Fraktion spricht sich auch RH Brunßen dafür aus, eine Regelung zur Beantwortung von Fragen durch Fraktionen, Gruppen oder einzelne Ratsmitglieder innerhalb der Einwohnerfragestunden zu finden. Er unterstütze hierbei jedoch den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Ziel, einen präzisen und einhellig unterstützten Wortlaut zu finden. Um jedoch kurzfristig die diesbezüglichen Möglichkeiten des NKomVG nutzen zu können, schlage er vor, den vorgelegten Beschluss heute mit der Einschränkung zu fassen, dass der Beschluss zunächst für ein Jahr und nur für Ratssitzungen gelte. Die hieraus gewonnenen Erfahrungswerte könnten anschließend zur abschließenden Entscheidung, ob die Regelung auf die Sitzungen der Fachausschüsse ausgedehnt oder erneut überdacht werden solle, herangezogen werden. In diesem Zusammenhang bittet er die Verwaltung um Prüfung, ob Schulungen für Ausschussvorsitzende angeboten werden können.

 

Für die UWG-Fraktion spricht sich RH Apitzsch für die vorgeschlagene Beschlussfassung aus. Er erachte es als wichtig, dass Bürger/innen auch in einem öffentlichen Rahmen Stellungnahmen zu politischen Themen von Mandatsträgern einfordern können. Die zeitliche Befristung einer Einwohnerfragestunde auf maximal 30 Minuten sei seiner Meinung nach nicht zwingend notwendig, zumal die Erfahrung zeige, dass Einwohnerfragen eher selten gestellt würden. Bei brisanten Themen könne dies jedoch sehr wohl verstärkt der Fall sein und hier solle allen Einwohnern ohne Zeitlimit die Möglichkeit zur Befragung der Bürgermeisterin, der Fraktionen oder Gruppen sowie einzelner Ratsmitglieder ermöglicht werden. Er spricht sich gegen eine Testphase im Rat aus, da i. d. R. inhaltliche Diskussionen bereits in den Fachausschüssen stattgefunden hätten, wogegen im Rat überwiegend nur noch abschließende Beschlüsse gefasst würden. Seiner Meinung nach sei die Möglichkeit der direkten Befragung von Mandatsträgern in den Fachausschüsse dringlicher, da dort die Bürger/innen die politischen Standpunkte der einzelnen Ratsmitglieder bzw. Fraktionen sehr viel besser erkennen könnten.

 

RF Taeger weist in diesem Zusammenhang auf § 25 der Geschäftsordnung hin, der es dem Rat ermögliche, jederzeit mit 2/3-Mehrheit für die Dauer einer Sitzung oder eines Tagesordnungspunktes von den Bestimmungen der Geschäftsordnung abzuweichen. Hierdurch könne z. B. bei Bedarf auch eine Einwohnerfragestunde verlängert werden.

 

In seiner Erwiderung verweist RH Heiderich-Willmer auf Einwohnerfragestunden in zurückliegenden Fachausschusssitzungen, die bzgl. Dauer und Intensität den 30-Minuten-Rahmen deutlich überschritten und letztlich zu möglicherweise vorschnellen Beschlussfassungen geführt hätten. Aus seiner Sicht solle deshalb die Regelung zur Maximaldauer von 30 Minuten bestehen bleiben.

 

RH Krause, Die Linke, spricht sich für die Möglichkeit der Befragung von Fraktionen, Gruppen und einzelnen Ratsmitgliedern im Rahmen der Einwohnerfragestunden aus und befürwortet den vom VA vorgeschlagenen Beschluss.

 

RV Hohnholz lässt sodann über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Beschlussfassung bis zur Präzisierung des Wortlauts der Änderung zurückzustellen, abstimmen.

Dieser Änderungsantrag verfällt bei 17 Ja-Stimmen und 17 Nein-Stimmen der Ablehnung.

 

Des Weiteren lässt er über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion, den vom VA vorgeschlagenen Beschluss mit der Einschränkung, ihn zunächst für die Dauer eines Jahres und nur für Sitzungen des Rates zu fassen, abstimmen.

Auch dieser Änderungsantrag verfällt bei 16 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen der Ablehnung.

 

Hieran anschließend wird die Sitzung auf Antrag der CDU-Fraktion von 18.51 Uhr bis 18.58 Uhr für eine kurze fraktionsinterne Beratung unterbrochen.

 

Sodann lässt RV Hohnholz über Punkt 1 des Beschlussvorschlages abstimmen (s. Beschlussfassung).

 

Im Anschluss erläutert RH Apitzsch noch einmal den Antrag der UWG-Fraktion, der zum Ziel habe, die ohnehin geläufige Praxis der Verwaltung, die öffentlichen Tagesordnungspunkte der Sitzungen nebst Vorlagen und wichtigen Anlagen einige Tage vor den Sitzungsterminen in das Bürgerinformationssystem einzustellen, auch in der Geschäftsordnung zu verankern.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat sodann folgenden