Beschluss:

  1. Die von der Verwaltung durchgeführte eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zur Ergänzung der Bauleitplanung unter Bezug auf die Festsetzung des Ursprungsplanes um eine textliche Festsetzung mit Pflanzgeboten für Versiegelungen wird genehmigt.

 

  1. Zu den während der Auslegung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128 eingegangen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird im Sinne der Beschlussvorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 14.02.2017 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt die Betroffenen entsprechend zu informieren.

 

  1. Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt diesen Bebauungsplan durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen. Auf die Bekanntmachung ist in der Nordwest-Zeitung – Ammerländer Teil – hinzuweisen.

Zunächst erläutert 1. GR Torkel, durch den geplanten Anbau an den bestehenden Aldi-Markt solle nicht das Sortiment erweitert oder das Angebot erhöht werden, Ziel der Maßnahme sei, die Waren besser präsentieren zu können.

 

Er weist weiter darauf hin, im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange habe die IHK noch einmal die Entwicklung eines Einzelhandelskonzeptes empfohlen.

 

Ohne Aussprache fasst der Rat sodann folgenden