Ein Bürger erkundigt sich, ob der von der Gemeinde Edewecht festgelegte Mindestabstand von Spielhallen von 500 Meter noch weiter erhöht werden kann. BMin Lausch verneint dies. GA Knorr trägt ergänzend vor, dass der gesetzliche Mindestabstand von 100 Meter auf maximal 500 Meter erhöht werden kann. Damit habe die Gemeinde Edewecht die bestehenden Vorschriften ausgeschöpft.