Mitteilungen der Bürgermeisterin im Bauausschuss am 14. Februar 2017

 

Antrag der Fa. Joh. Mildenberger GmbH auf Planfeststellung für einen  Resttorfabbau und Sandnassabbau in Husbäke;

hier: erneute Beteiligung zum Planfeststellungsverfahren

 

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 18. Oktober 2016 wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Abbauvorhaben der Fa. Joh. Mildenberger an der Küstenkanalstraße in Husbäke in städtebaulicher Hinsicht erteilt. Grundlage für die Entscheidung waren die in der Anwohnerinformationsveranstaltung zur Verfügung gestellten Unterlagen. Mit Schreiben vom 07.12.2016 wurde dieses dem Landkreis Ammerland mitgeteilt. In dieser Stellungnahme wurden die in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vorgebrachten Hinweise aufgenommen, und zwar:

 

1. Um die Wasserhaltung auf der Renaturierungsfläche sicherzustellen, ist die

    Verwallung aus Schwarztorf herzustellen.

 

2. Eine Einzäunung der Renaturierungsfläche muss unterbleiben, damit ein freier

    Wildwechsel gewährleistet wird.

 

Inzwischen wurde die Gemeinde Edewecht mit Schreiben des Landkreises Ammerland vom 06.01.2017 im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erneut  beteiligt.

 

Nach den jetzt vorgelegten Unterlagen entspricht die geplante Linksabbiegespur der in der Anwohnerversammlung vorgelegten Planung. Weiterhin wird in dem Antrag ausgeführt, dass zum Erreichen einer erfolgversprechenden dauerhaften Wiedervernässung mit dem Ziel einer Hochmoorregeneration an der südlichen Grenze der Maßnahmenfläche ein Polderdamm aus Schwarztorf hergestellt werden soll. Somit wird der von der Gemeinde gewünschte Hinweis hinsichtlich der Renaturierungsfläche berücksichtigt. Nach der vorgelegten Planung wird auch keine Einzäunung der Renaturierungsfläche vorgenommen. Um dieses auch in Zukunft  sicher zu stellen, wird dieser Hinweis jedoch erneut in die gemeindliche Stellungnahme mit aufgenommen.

 

 

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 in Friedrichsfehn

Rückwärtige Bebauung im Bereich Brüderstraße

 

Bekanntlich ist von einigen Grundstückseigentümern an der Brüderstraße die Möglichkeit einer rückwärtigen Bebauung auf ihren Grundstücken nachgefragt worden. Eine entsprechende Beratung der Angelegenheit hat im vergangenen Jahr im Bauausschuss und Verwaltungsausschuss stattgefunden, mit dem Ergebnis, in diesem Bereich eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 durchzuführen. Die Verwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, eine Anliegerversammlung mit den von einer Änderung betroffenen Anliegern durchzuführen und die Planungsmöglichkeiten zu erörtern. Diese hat im Herbst letzten Jahres stattgefunden. Nach eingehender inhaltlicher Auseinandersetzung standen die Anlieger einer Planänderung zur Innenverdichtung weitgehend positiv gegenüber. Ein abschließend einheitliches Meinungsbild ergab sich allerdings noch nicht. Die Anlieger wollten die Angelegenheit in ihrem Kreis abschließend erörtern und der Verwaltung eine Rückmeldung geben. Da eine selbständige Rückmeldung der Anlieger bislang nicht erfolgt war, wurden alle Betroffenen jetzt noch einmal schriftlich um Stellungnahme gebeten. Hieraus hat sich nun ein einheitliches Bild für eine Planänderung zum Zwecke der rückwärtigen Bebauung in einer angemessenen und zurückhaltenden Weise ergeben. Lediglich die  die Eigentümer des Grundstücks Brüderstraße 18 B befürworten eine Planänderung nicht. Die angestrebte Änderung kann sich allerdings aufgrund der Lage dieses Grundstücks weder positiv noch negativ auf die baulichen Möglichkeiten des Grundstücks Brüderstraße 18 B auswirken, so dass nunmehr konkret mit dem Änderungsverfahren begonnen werden kann. Die Verwaltung wird entsprechend in der Sache berichten.

 

 

Errichtung von acht Einzelhäuser mit jeweils zwei Wohneinheiten am Breeweg

 

Beim Grundstück „Breeweg 25“ hat sich ein Eigentümerwechsel vollzogen. Das Grundstück mit einer Größe von 4.666 m² liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21A – 2. Änderung, der das gesamte Grundstück als überbaubare Fläche ausweist. Mit Datum vom 25.01.2017 wurden von der Firma Südkamp Bau GmbH, Friesoythe, Mitteilungen über genehmigungsfreie Baumaßnahmen eingereicht. Den Unterlagen kann entnommen werden, dass auf dem Grundstück insgesamt acht Einzelhäuser mit jeweils zwei Wohneinheiten errichtet werden.

 

 

Bauvorbescheid für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten sowie einer Reihenhausanlage mit 8 Wohneinheiten auf dem Grundstück Hauptstraße 123 (ehemaliger KIK-Markt) in Süd Edewecht

 

Für das Grundstück des ehemaligen KIK-Marktes ist vom Landkreis Ammerland ein Bauvorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten sowie einer Reihenhausanlage mit ebenfalls 8 Wohneinheiten erteilt worden. Das straßenseitige Mehrfamilienhaus ist mit zwei Vollgeschossen plus Staffelgeschoss, die rückwärtig auf dem Grundstück geplante Reihenhausanlage ist als eingeschossiges Gebäude mit Staffelgeschoss vorgesehen. Festzuhalten ist, dass es sich hierbei um einen Bauvorbescheid handelt, mit dem zunächst nur die grundsätzliche Bebaubarkeit des Grundstückes in oben genannter Weise durch den Landkreis genehmigt worden ist. Der konkrete Bauantrag bleibt abzuwarten.

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Aufnahme der Gemeinde Edewecht in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen;

hier:  Anforderung von Angeboten für die Erarbeitung eines

          Dorfentwicklungsplanes für die Dorfregion Edewecht-

          West (Beteiligte Dörfer: Edewecht, Husbäke, Osterscheps, Portsloge,

          Süddorf, Westerscheps und Wittenberge)

 

 

In der Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses am 30.08.2016 wurde mitgeteilt, dass die Dorfregion Edewecht-West in das Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen wurde. Inzwischen wurden vier interessierte Planungsbüros zur Abgabe eines Angebotes für die Erarbeitung eines Dorfentwicklungsplanes aufgefordert. Abgabefrist für die Angebote ist der 28. Februar 2017. Im März sollen dann die Planungsbüros im Rahmen einer Präsentation ihr Angebot vorstellen. Im Anschluss soll daran zeitnah die Auftragsvergabe erfolgen, so dass in der Folge mit der Erarbeitung des Dorfentwicklungsplanes unter intensiver Bürgerbeteiligung begonnen werden kann.

 

 

Termine

 

16.02.2017

 

 

17.02.2017

18.02.2017

19.02.2017

21.02.2017

22.02.2017

23.02.2017

24.02.2017

Premiere des Theaterstücks „De Plattsnackers ut Jeddeloh I“

um 20.00 Uhr in Wittes Gasthof, Jeddeloh I

weitere Vorstellungen am:

20.00 Uhr

19.00 Uhr

15.00 Uhr

20.00 Uhr

20.00 Uhr

20.00 Uhr

20.00 Uhr

 

 

 

 

26.02.2017

 

Singnachmittag des MGV Jeddeloh II

um 14.30 Uhr in der Gaststätte „Zum Goldnen Anker“

 

 

 

 

12.03.2017

Sängerfest der Singgemeinschaft Husbäke

um 14.30 Uhr in der Gaststätte „Zum Goldnen Anker“

 

 

 

 

17.03.2017

 

 

19.03.2017

21.03.2017

22.03.2017

23.03.2017

24.03.2017

25.03.2017

Premiere des Theaterstücks „Speelkoppel Friedrichsfehn“

um 20.00 Uhr in der Schulturnhalle Schulstraße, Friedrichsfehn

weitere Vorstellungen am:

16.00 Uhr

20.00 Uhr

20.00 Uhr

20.00 Uhr

20.00 Uhr

20.00 Uhr