Beschlussvorschlag:

1. Die beabsichtigte Schaffung einer Sportanlage mit vier Sportplätzen, inklusive eines vereinsübergreifenden Kunstrasenplatzes, Flutlichtanlagen, Ballfangzäunen, einer 400 m langen Tartanbahn sowie einem Umkleide- und Vereinsgebäude auf dem Sportgelände hinter der Außenstelle des Gymnasiums Bad Zwischenahn - Edewecht wird aus sportfachlicher Sicht unterstützt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Sportanlage zu planen sowie den Gesamtkostenrahmen und den Gesamtzuschussbedarf zu ermitteln. Hierzu wird die Angelegenheit zur baufachlichen Begleitung an den Bauausschuss verwiesen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die geplante Maßnahme beim Landkreis Ammerland zur Förderung nach der Sportförderrichtlinie anzumelden.


Erster GR Torkel erläutert den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage.

Anhand des diesem Protokoll beigefügten Übersichtsplanes des Stadions Edewecht erläutert er, dass am jetzigen Standort eine Weiterentwicklung der Sportanlagen aufgrund der nahen Wohnbebauung und der direkten Nachbarschaft der Tennisanlage sowie des Frei- und Hallenbades nicht möglich sei. Daraufhin habe man die Idee entwickelt, den jetzigen Standort des Stadions aufzugeben und die bereits als Sportflächen ausgewiesenen Freiflächen hinter der Außenstelle des Gymnasiums zur Schaffung einer zentralen Sportanlage zu nutzen.

 

Erster GR Torkel führt anhand der diesem Protokoll beigefügten Rasterlärmkarte der geplanten Sportflächen aus, dass aufgrund der nahen Wohnbebauung an den Abenden ab 20:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr eine Beschallung im Rahmen von Sportveranstaltungen auf ein Minimum beschränkt werden müsse. Von der Anbringung von Lautsprechern an zu setzende Flutlichtmasten sollte Abstand genommen werden.

 

Anschließend unterrichtet GA Schöbel den Ausschuss über die möglichen Bezuschussungen durch den Landessportbund Niedersachsen, den Landkreis Ammerland sowie für das Umkleidegebäude durch die Gemeinde Edewecht.

 

Er erläutert, dass der Bau einer Sportanlage durch den Landessportbund Niedersachsen grundsätzlich mit 30 % der tatsächlich anfallenden Baukosten, maximal aber mit 100.000,- €, gefördert werden könne. Hier müsse allerdings berücksichtigt werden, dass der Landessportbund den jeweiligen Kreissportbunden jährlich eine feste Summe zuweise, die dann von dort auf die beantragten Maßnahmen der einzelnen Vereine verteilt werde, sodass man zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen könne, wie hoch der Zuschuss ausfallen werde.

 

GA Schöbel führt weiter aus, dass aufgrund der Sportförderrichtlinien des Landkreises Ammerland Sportplätze, Flutlichtanlagen und Umkleidegebäude gefördert werden könnten. Bei den nachfolgend genannten Förderhöchstbeträgen handele es sich um Drittelförderungen, sodass die tatsächlichen Baukosten mindestens das Dreifache betragen müssen:

 

Sportplätze:                                       50.000,- € pro Platz

Flutlichtanlagen:                              15.000,- € pro Anlage

Umkleidegebäude:                          35.000,- € je Einheit (zwei Kabinen = eine Einheit)

 

GA Schöbel teilt mit, dass es auch hier fraglich sei, ob der Landkreis Ammerland die Höchstförderung nach der Sportförderrichtlinie gewähre.

 

GA Schöbel führt aus, dass der VFL Edewecht über die Sportförderrichtlinie der Gemeinde Edewecht für die Errichtung des Umkleidegebäudes eine Maximalförderung von 105.000,- € erhalten könne.

Er erläutert, dass der geplante Kunstrasenplatz nach Fertigstellung durch die Gemeinde Edewecht verwaltet werde, damit gewährleistet sei, dass vor allem die Oberligamannschaften des SV Friedrichsfehn und des SSV Jeddeloh II auch bei schlechten Wetterbedingungen trainieren können. Somit sollte die Gemeinde neben der Förderung gemäß der Sportförderrichtlinie zwei Umkleidekabinen inklusive Sanitäreinrichtungen vollumfänglich finanzieren.

 

Des Weiteren müsse bedacht werden, dass die geplanten Sportflächen auch den Schulen für die Durchführung von Schulsport zur Verfügung stehen werden, sodass die vom VFL Edewecht zu schaffenden Umkleiden auch durch die Öffentlichkeit außerhalb des Vereinslebens genutzt werden würden. Aus Sicht der Verwaltung sei es daher angebracht, die über die Sportförderrichtlinie zu zahlende Höchstsumme entsprechend zu erhöhen.

 

RH Korte teilt mit, dass er den Bau einer zentralen Sportanlage in Edewecht begrüße. Er erkundigt sich, ob die vorhandenen Parkplätze ausreichend bemessen seien. Außerdem möchte er wissen, ob der Untergrund sich grundsätzlich zur Schaffung von Sportflächen eigne. Des Weiteren erkundigt er sich, ob ausreichend Platz für Zuschauer vorhanden sei.

 

Erster GR Torkel teilt mit, dass neben den vorhandenen Parkplätzen auch die Haltebuchten für die Schulbusse als Parkflächen genutzt werden könnten, sodass ausreichend Parkplätze vorhanden seien. Aufgrund der Größe der Flächen sei außerdem genügend Platz für eventuelle Zuschauer vorhanden.

Er erläutert, dass Bodenproben ergeben hätten, dass ein Großteil der Flächen verdichtet sei und sich somit für die Schaffung von Sportflächen gut eigne.

 

Auch RH Gröber spricht sich für die Schaffung einer zentralen Sportanlage in Edewecht aus. Er gibt zu bedenken, dass das Umkleidegebäude beim Stadion so baufällig ist, dass man dort eigentlich keine Gäste mehr empfangen könne. Er erläutert, dass eine moderne Sportanlage ein Aushängeschild für eine Gemeinde von der Größe von Edewecht sei, da dort Sportler aus vielen Vereinen aufeinandertreffen. Er spricht sich für eine schnelle Umsetzung der Maßnahme aus.

 

RF Hinrichs begrüßt auch die Schaffung einer zentral gelegenen Sportanlage. Sie erkundigt sich, ob die geplante Maßnahme bereits auf der Prioritätenliste der Gemeinde Edewecht stehe. Des Weiteren möchte sie wissen, welche Kosten bei einer Umsetzung entstehen werden. Abschließend erkundigt sie sich, ob bei einer Umsetzung der Maßnahme auch an den Edewechter Schwimmverein und die Rheuma-Liga gedacht werde.

 

BMin Lausch erläutert, dass es sich bei der Prioritätenliste lediglich um ein Planungskonzept handele. Es müsse bedacht werden, dass hier durch jede getroffene Entscheidung eine Änderung innerhalb der Prioritätenliste erfolge.

 

Erster GR Torkel teilt mit, dass der Edewechter Schwimmverein das jetzige Vereinsgebäude erhalten wolle. Mit der Rheuma-Liga werde man Gespräche führen.

Er betont, dass es sich bei der heute vorgestellten Maßnahme lediglich um ein Planungskonzept handele. Heute gehe es darum, die Verwaltung zu ermächtigen, die Schaffung einer Sportanlage zu planen und die bei einer Umsetzung entstehenden Kosten zu ermitteln.

Abschließend teilt er mit, dass eine Umsetzung der Maßnahme in verschiedenen Abschnitten erfolgen müsse.

 

RH Reil erkundigt sich, was bei einer Aufgabe des Stadions mit den dort vorhandenen Flächen geplant sei. Des Weiteren möchte er wissen, ob die für das aktuelle Haushaltsjahr geplante Umgestaltung der Parkflächen vor der Kindertagesstätte Edewecht mit einem Gesamtvolumen von 280.000,- € trotzdem durchgeführt werde, oder ob man abwarte, welche Möglichkeiten sich zukünftig ergeben.

Abschließend gibt er zu bedenken, dass bei einer Schaffung eines Kunstrasenplatzes das dort aufzubringende Granulat üblicherweise aus Mikroplastik bestehe. Dieses Granulat gelange über die Wäsche der Sportkleidung in die Meere und richte dort erhebliche Umweltschäden an. Insofern spreche er sich gegen die Schaffung eines Kunstrasenplatzes aus. Sollte man sich trotzdem für die Schaffung des Platzes entscheiden, plädiere er dafür, ein Granulat aus natürlichem Material auf dem Platz aufzubringen.

 

Erster GR Torkel teilt mit, dass die Verwaltung es ebenfalls für sinnvoll halte, den Parkplatz vor der Kindertagesstätte erst dann umzugestalten, wenn entschieden sei, wie die Flächen des Stadions zukünftig genutzt werden.

 

Er erläutert, dass die Schaffung eines Kunstrasenplatzes gerade für die schlechte Jahreszeit wichtig sei, um einen Trainingsbetrieb, gerade für die höherklassigen Mannschaften, zu gewährleisten. Im Rahmen der Planungen werde man auch den Umweltaspekt prüfen.

 

RH Oetje gibt zu bedenken, dass schon seit vielen Jahren bekannt sei, dass das Umkleidegebäude am Stadion abgängig sei. Er plädiere daher für eine schnelle Umsetzung der Maßnahme und schlägt vor, dort lediglich noch Schönheitsreparaturen durchzuführen. Er betont, dass die Schaffung weiterer Sportplätze für die sportliche Entwicklung der Gemeinde wichtig sei. Auch die Schaffung eines Kunstrasenplatzes müsse erfolgen, damit die Vereine innerhalb der Gemeinde auch bei schlechtem Wetter Trainingsmöglichkeiten hätten.

 

Frau Wiemken macht deutlich, dass über den Landessportbund Niedersachsen eine Höchstförderung wahrscheinlich nicht erfolgen werde. Der Landessportbund stellt dem Kreissportbund Ammerland jährlich einen wechselnden Betrag zur Verfügung, der dann auf die beantragten Maßnahmen aufgeteilt werde. Aus Sicht des Kreissportbundes sei die Schaffung eines Kunstrasenplatzes wünschenswert.

 

RH Kaptein merkt an, dass es in dieser Sitzung lediglich um eine Planungsermächtigung für die Verwaltung gehe.

 

RH Gröber spricht sich auch dafür aus, die Parkplätze an der Kindertagesstätte erst umzugestalten, wenn feststehe, wie die Flächen des Stadions zukünftig genutzt werden sollen.