Beschluss:

Der Entwurf der Neufassung der Satzung der Gemeinde Edewecht über die Zahlung von Aufwandsentschädigung, Auslagenersatz und Fahrkosten für Ratsmitglieder und bei ehrenamtlicher Tätigkeit - unter Abänderung des § 2 (1) c) wie folgt: die/der Ratsvorsitzende für die Führung des Vorsitzes einer Ratssitzung je Sitzung in Höhe von 104,00 € sowie unter Abänderung des § 7 Satz 2 wie folgt: Die Pauschale beträgt jährlich je Fraktion 500,00 € zuzüglich 100,00 € je Fraktionsmitglied - und der Entwurf der Neufassung der Satzung der Gemeinde Edewecht über die Entschädigung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Edewecht werden als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzungen im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland öffentlich bekannt zu machen.


GAR Pannemann erläutert zunächst, die bisherigen Aufwandsentschädigungssätze für Ratsmitglieder seien in den letzten 10 Jahren nicht angepasst worden. Sie hätten jeweils knapp unter der möglichen Obergrenze gelegen. Da jedoch die Ratsmitglieder der Gemeinde Edewecht keine sonstigen Vergünstigungen wie z. B. kostenlose Ausstattung mit elektronischen Endgeräten für das Ratsinformationssystem, Papier, etc. für ihr politisches Ehrenamt erhielten, erscheine die geplante Erhöhung der Entschädigungssätze auf das maximal zulässige Höchstmaß vertretbar und geboten. In gleichem Maße sollten deshalb auch die zusätzlichen Entschädigungen für Funktionsträger angehoben und eine gesonderte Entschädigung für den Ratsvorsitzenden aufgenommen werden. Der Fraktionskostenzuschuss sei in der Vergangenheit ausnehmend gering ausgefallen, weswegen hier eine deutliche Erhöhung vorgesehen sei.

Zuletzt weist er darauf hin, dass zur Regelung der Aufwandsentschädigungen im Bereich der Feuerwehren künftig eine gesonderte Satzung vorgesehen sei.

 

In der sich anschließenden Aussprache vertritt RH Apitzsch für die UWG-Fraktion den Standpunkt, die Mehrkosten von rd. 12.000 € pro Jahr und somit rd. 60.000 € für die laufende Wahlperiode stellten eine unnötige Mehrbelastung der künftigen Haushalte dar, die vor den Bürgerinnen und Bürgern Edewechts nur schwer vertretbar sei. Auch wenn die vorgeschlagenen Erhöhungen sich im Rahmen der von der Kommission zugelassenen Sätze bewegten, müsse dieser Rahmen nicht zwingend ausgeschöpft werden. Aus seiner Sicht könne man auch weiterhin mit den bisherigen Sätzen auskommen, zumal viele andere ehrenamtlich Tätige für ihr Engagement gar keine Entschädigung bekämen. Die Erhöhung der Fraktionskostenpauschale erscheine ihm ebenfalls zu drastisch. Selbst wenn hierdurch verstärkt z. B. Fortbildungen ermöglicht bzw. unterstützt werden könnten, wäre eine minder starke Anhebung durchaus ausreichend.

Seine Fraktion werde sich aus vorgenannten Gründen bei der Abstimmung enthalten und im Falle der Umsetzung der geplanten Satzungsänderung auf jeden Fall ihre Verwendung der Mittel öffentlich machen.

 

Für die CDU-Fraktion erläutert RH Brunßen, bei einer vorbereitenden Besprechung aller Fraktionsvorsitzenden seien die vorgenannten Ausführungen des RH Apitzsch bereits erörtert worden. Dessen regelmäßige Forderung, die Entschädigungssätze auf dem alten Stand zu belassen, sei zwar anerkennenswert, jedoch sei irgendwann der Zeitpunkt gekommen, an dem auch die Ratsmitglieder der Gemeinde Edewecht die bestmögliche Unterstützung für ihre politische Arbeit erhalten sollten. Der Haushalt 2017 und die Aussichten für die kommenden Jahre böten vielfältige Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger, weswegen es durchaus vertretbar sei, in diesem Punkt  die gesetzlichen Rahmenbedingungen auszuschöpfen. Betrachte man die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen der letzten Jahre, lägen diese zudem deutlich unter den Entgelterhöhungen. Selbst der Bund der Steuerzahler habe die Erhöhung von Aufwandsentschädigungen vorgeschlagen. Aus Sicht seiner Fraktion sei auch in Anbetracht der Tatsache, dass alle Kosten für die technische Ausstattung einschl. Nebenkosten wie Papier, Druckerfarbe, etc. von den Ratsmitgliedern selbst getragen würden, die geplante Erhöhung der Sätze nicht übertrieben. Hierzu weist er besonders darauf hin, dass Aufwandsentschädigungen den Ratsmitgliedern nicht brutto für netto zur Verfügung stünden, sondern in gewissem Maße zu versteuern seien.

Des Weiteren erläutert RH Brunßen, durch die geplante Anpassung des Fraktionskostenzuschusses würde lediglich das seit langem bestehende Niveau der umliegenden Gemeinden erreicht und nennt als Beispiele für die Verwendung dieses Geldes Kosten für Traueranzeigen, für Fahrtkostenerstattungen für Referenten, für Bereisungen, für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit oder für die Pflege des Internetauftrittes. Zudem sehe die Satzung vor, dass die satzungsgemäße Verwendung der Gelder jährlich nachzuweisen sei.

Zuletzt schlägt RH Brunßen namens der CDU-Fraktion vor, den Beschluss dergestalt zu ändern, dass pro Fraktion ein Sockelbetrag von 500 € jährlich und zusätzlich pro Fraktionsmitglied 100 €  jährlich gezahlt wird.

 

Dieser Änderungsantrag wird bei 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen angenommen.

 

Sodann fasst der Rat folgenden