Sitzung: 19.12.2016 Rat
Vorlage: 2016/Stab/2310
Beschluss:
1. Die mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und
Haushaltsausschusses am 06.12.2016 übersandte Gebührenbedarfsberechnung über
die Gebühren zur Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen wird
festgestellt.
2. Die Gebühr für die Grundentsorgungskosten wird auf 50,00 € je
Fall und die Gebühr für die zu entsorgende Fäkalschlammmenge wird auf 15,00 €
je m³ festgesetzt. Die Gebühr für die Abwasserentsorgung aus abflusslosen
Sammelgruben und die Gebühr für Sonderleistungen bleiben unverändert.
3. Der mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und
Haushaltsausschusses am 06.12.2016 übersandte Entwurf einer 6. Änderungssatzung
der Satzung der Gemeinde Edewecht über Gebühren für die Beseitigung von
Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für
Grundstücksabwasser-anlagen) wird als Satzung beschlossen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.
Nach kurzem Hinweis des stv. RV Krüger, im Gemeindegebiet gebe es noch ca. 30 Grundstücke mit Kleinkläranlagen, fasst der Rat folgenden