Beschluss:

1.      Die mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 06.12.2016 übersandte Gebührenbedarfsberechnung über die Gebühren zur Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen wird festgestellt.

 

2.      Die Gebühr für die Grundentsorgungskosten wird auf 50,00 € je Fall und die Gebühr für die zu entsorgende Fäkalschlammmenge wird auf 15,00 € je m³ festgesetzt. Die Gebühr für die Abwasserentsorgung aus abflusslosen Sammelgruben und die Gebühr für Sonderleistungen bleiben unverändert.

 

3.      Der mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 06.12.2016 übersandte Entwurf einer 6. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Edewecht über Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasser-anlagen) wird als Satzung beschlossen.

 

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.


Nach kurzem Hinweis des stv. RV Krüger, im Gemeindegebiet gebe es noch ca. 30 Grundstücke mit Kleinkläranlagen, fasst der Rat folgenden