Beschluss:

1.      Die Straßenreinigungsgebühr beträgt ab dem 1. Januar 2017 je Meter Straßenfront 0,91 €.

2.      Der als Anlage vorgelegte Entwurf der 3. Änderung der Satzung der Gemeinde Edewecht über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren wird als Satzung beschlossen.


Zunächst erläutert GAR Pannemann, nach der gemeinsam mit der Gemeinde Bad Zwischenahn durchgeführten Ausschreibung könne die Gebühr je lfd. Meter Straßenfront um 0,03 € abgesenkt werden, zudem erhoffe die Verwaltung sich eine deutliche Qualitätssteigerung durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit der ausführenden Firma. 

 

Sodann fasst der Rat folgenden