Beschluss:

  1. Der als Anlage Nr. 6 zum Protokoll über die Sitzung des Bauausschusses am 05.12.2016 beigefügte Entwurf der Satzung zur Aufhebung der Sanierungssatzung Edewecht - Ortsmitte wird gem. § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 162 Abs. 2 Satz 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Satzung ist gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2 BauGB durch Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland ortsüblich bekannt zu machen. Auf die Bekanntmachung ist in der Nordwest-Zeitung – Ammerländer – hinzuweisen.

 

  1. Die Gemeinde Edewecht ersucht nach Inkrafttreten der Satzung zur Aufhebung der Sanierungssatzung Edewecht - Ortsmitte das zuständige Grundbuchamt, Amtsgericht Westerstede, Wilhelm-Geiler-Str. 12a, 26655 Westerstede, die vorhandenen Sanierungsvermerke in den Grundbüchern des Sanierungsgebiets Edewecht – Ortsmitte zu löschen.

GVOR Torkel weist auf die erfolgreich durchgeführten Sanierungsarbeiten im Gemeindegebiet-Ortsmitte, insbesondere im Bereich des Marktplatzes und der Bahnhofstraße, hin. Nach Abschluss dieser Maßnahmen sind nun noch die Sanierungsvermerke in den Grundbüchern zu löschen, wofür die Sanierungssatzung vom 21.10.2010 aufgehoben werden muss.

 

Sodann fasst der Rat folgenden